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Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat im Zusammenhang mit Verhaftungen durch Europol in Frankreich und Italien von Ende Februar abgeklärt, ob Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Graubünden rechtmässig erteilt werden.

Die Abklärungen des Departements haben ergeben, dass die Entscheide des Amts für Migration und Zivilrecht (AFM) nachvollziehbar und rechtmässig waren. Das AFM erfüllte seine Aufgabe im Bewilligungsprozess konsequent auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein Hinweis aus dem Kanton Tessin auf mögliche kriminelle Verflechtung erfolgte erst nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligungen.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gelangte ebenfalls zu einem Zeitpunkt ans AFM, als die Bewilligung bereits erteilt war. Ein Entzug der Bewilligung rechtfertigte sich nach Einschätzung des AFM zu jenem Zeitpunkt nicht. Allenfalls hätten dadurch die Ermittlungen des Fedpol gefährdet werden können. Gegenwärtig wird ein Widerruf der Aufenthaltsbewilligungen der verhafteten Personen vom AFM in Absprache mit dem Fedpol geprüft. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine weiteren Details bekannt gegeben werden. Die beteiligten Ämter und Behörden überprüfen ihre Prozesse und die Optimierung der Zusammenarbeit aber laufend.

Sensibilisierung und Zusammenarbeit der Behörden
«Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass die Mitarbeitenden in den verschiedenen Behörden vom Handelsregisteramt bis zum Migrationsamt von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund für das Thema organisierte Kriminalität sensibilisiert sind,» sagt Regierungsrat Peter Peyer. «Allerdings haben sich die Behörden an die gesetzlichen Grundlagen zu halten.»

Das Thema Organisierte Kriminalität betreffe bei Weitem nicht nur den Kanton Tessin oder Graubünden sondern die gesamte Schweiz. «Organisierte Kriminalität macht an den Grenzen nicht Halt und ist ihrem Wesen nach stets auf der Suche nach Schlupflöchern.» Im vorliegenden Fall konnte dank der guten (inter-) nationalen Zusammenarbeit eine erfolgreiche Aktion gegen die Organisierte Kriminalität durchgeführt werden.

Beilage:

Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Anfragen werden koordiniert via Ursina Trautmann, Kommunikationsverantwortliche des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 712 51 57, E‑Mail Medienstelle@djsg.gr.ch.


zuständig: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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