Wie bereits 2024 wurde auch im Jahr 2025 bei mehreren Hirschen im Vorarlberg, unweit der Bündner Grenze, Tuberkulose nachgewiesen. Das Risiko einer Ansteckung des einheimischen Wildbestands im Prättigau bleibt dementsprechend hoch. Deshalb führt der Kanton Graubünden die im Herbst 2024 beschlossenen Überwachungsmassnahmen weiter.
Im Jahr 2025 wurde bei vier in den Gebieten Löruns und Vandans (Tschöppaalpe) erlegten Hirschen Tuberkulose nachgewiesen. Insbesondere Tschöppaalpe liegt sehr nahe der Bündner Grenze und weist einen intensiven Wildwechsel mit dem Prättigau auf. Auch im übrigen Vorarlberg hat sich die Situation bislang nicht beruhigt - dort kam es wiederholt zu Übertragungen in Nutztierbestände.
Beobachtungsgebiet bleibt bestehen
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) verlängert in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) sowie dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das bestehende Beobachtungsgebiet bis Ende 2027. In diesem Gebiet müssen erlegte und tot aufgefundene Rothirsche auf Tuberkulose untersucht werden.
Das Beobachtungsgebiet entspricht demjenigen von 2024 und umfasst die Gemeindegebiete von Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis sowie die Fraktion Saas in Klosters, welche nordöstlich der Landquart liegen. In diesem Perimeter wird während der Hoch- und Sonderjagd eine Stichprobe der erlegten Hirsche auf Tuberkulose untersucht.
Keine Tuberkulosefälle in Graubünden
Im Rahmen der Überwachungsmassnahmen wurden im Jahr 2024 während der Sonderjagd 50 von 58 erlegten Tieren auf Tuberkulose untersucht. Im Jahr 2025 wurden während der gesamten Jagd in diesem Gebiet insgesamt 255 Hirsche erlegt und davon 94 untersucht. Das Ziel, rund 30 Prozent aller Abschüsse zu beproben, wurde damit erreicht. In keiner der Proben aus den Jahren 2024 und 2025 wurde Tuberkulose nachgewiesen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese anspruchsvollen Massnahmen nur dank der engen Zusammenarbeit mit dem Bündner Kantonalen Patentjägerverband (BKPJV), den Jägerinnen und Jägern sowie dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) durchführbar sind. Gemeinsames Ziel ist es, einen allfälligen Tuberkuloseeintrag frühzeitig zu erkennen und damit sowohl eine Ausbreitung innerhalb der Wildpopulation als auch eine Übertragung auf Rinderbestände zu verhindern.
Auch Fütterungsverbot bleibt in Kraft
Neben den grenznahen Fällen im Montafon sind weitere Gebiete im Vorarlberg und im Tirol von Tuberkulose betroffen. Aus diesem Grund gehören die Grenzgebiete zu diesen Regionen seit 2016 zum Tuberkulose-Überwachungsgebiet, in welchem ein Verbot der privaten Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) gilt.
Weitere Informationen sind auf der ALT-Website unter «Tuberkulose beim Wild» abrufbar.
Beilage:
Karte mit Beobachtungsgebiet und Fütterungsverbot
Auskunftsperson:
Giochen Bearth, Leiter Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel +41 81 257 24 11 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Giochen.Bearth@alt.gr.ch
zuständig: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit