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Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug  der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Angesteckte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf. 

Die ASP breitet sich in der Wildschweinepopulation in Europa aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Süd-Tessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar.  Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern.

Weitere nützliche Informationen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Afrikanische Schweinepest
Fachinformation
Merkblatt Bevölkerung
Merkblatt Jägerschaft
Merkblatt Tierhalter
Warnplakat ASP
Medienanlass PSANOS 2025

Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Es gibt vom Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, BTV) mindestens 36 verschiedene Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz und Verbreitung. Je nach Serotyp verläuft die Krankheit unterschiedlich.

In der Schweiz war bis 2024 vor allem der Serotyp BTV-8 aktiv.

Ende August 2024 wurde zum ersten Mal in der Schweiz der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen.

Die Infektion mit dem BTV-3 verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen.

In der Schweiz sind dank einer sogenannten Allgemeinverfügung vom BLV seit Mitte Oktober 2024 drei Impfstoffe gegen BTV-3 anwendbar und verfügbar. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, führt aber zu milderen Krankheitsverläufen  und verringert die Sterblichkeit . Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden.

Zusätzlich können gezielte Schutzmassnahmen gegen die Culicoides-Mücken die Exposition der Wirte gegenüber den Vektoren einschränken.

Der Veterinärdienst Schweiz (VetD CH) hat das schweizweit einheitliche Vorgehen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in der Schweiz ab 2025 festgelegt.

Weitere nützliche Informationen:
ALT-Präsentation

 Aufzeichnung Webinar

www.blv.admin.ch Empfehlungen bezüglich Impfungen von Tieren gegen das Blauzungenvirus vom Serotyp 3
Argumentarium und FAQs 
Strategie zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in der Schweiz ab 2025

Bovine Virus Diarrhoe

Die Bovine Virus-Diarrhoe ist eine verlustreiche Viruserkrankung. Betroffen sind Wiederkäuer, vor allem Rinder, aber auch Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer können sich mit dem BVD-Virus anstecken. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Dank intensiver Bekämpfung und Überwachung ist die bovine Virus-Diarrhoe in der Schweiz fast verschwunden. Über 99 Prozent der Schweizer Rinderhaltungen sind amtlich als frei von BVD anerkannt. Wenn das Virus aber unbemerkt in den Tierverkehr gelangt, kann es sich wieder stark ausbreiten und grosse Schäden in den betroffenen Tierhaltungen verursachen. Um dies zu verhindern und wegen der aktuell günstigen Lage mit wenigen Fällen hat die Rinderbranche zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, die nachhaltige Ausrottung der BVD anzugehen.

Am 1. November 2025 beginnt die zweite Hälfte der Übergangsphase zur Ausrottung der BVD. Die Einhaltung von Kriterium 3 – kontrollierter Tierverkehr – wird in den nächsten 12 Monaten Pflicht, wenn der neue Status «BVD-frei» ab 1. November 2026 erreicht werden soll. Rinderhaltungen, die nicht BVD-frei sind, werden im Tierverkehr stark eingeschränkt.

Übergangsphase
Zusammenfassende Grafik zur Übergangsphase, © ALT

Weitere nützliche Informationen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Mit der BVD-Ampel Tierhaltungen schützen
FAQs – Fragen und Antworten zur letzten Meile der BVD-Ausrottung
Ergänzende FAQs zur BVD-Ampel
Artikel Bündner Bauer 43|2025 vom 24.10.2025 - "BVD-Ausrottung - Start zur zweiten Hälfte der Übergangsphase"

Lumpy-Skin-Krankheit

Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche, die Rinder, Büffel und Bisons befallen kann. Die Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss, vergrösserte Lymphknoten sowie Milchleistungsrückgang. In der Haut bilden sich Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser.

Der Erreger wird meist durch stechende Mücken und Fliegen übertragen – aber auch durch direkten Tierkontakt.

Im Juni 2025 wurden in Italien (Sardinien und Lombardei) sowie in Frankreich (Savoie) Fälle gemeldet. Um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tiere in der Schweiz zu schützen, sind alle empfänglichen Tiere in der Überwachungszone obligatorisch zu impfen. Diese umfasst zurzeit den Kanton Genf und Teile der Kantone Waadt und Wallis. Ausserhalb der Überwachungszone ist die Impfung verboten. In der Schweiz gibt es bisher keine bestätigten Fälle.

Weitere nützliche Informationen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Lumpy-Skin-Krankheit

Moderhinke

Seit dem 1. Oktober 2024 läuft das schweizweit koordinierte Moderhinke-Bekämpfungsprogramm. Die erste Untersuchungsperiode wurde am 31. März 2025 abgeschlossen und zeigt deutlich, dass die Bekämpfung der Moderhinke erfolgreich angelaufen ist. Innerhalb weniger Monate konnte die Prävalenz der Krankheit signifikant gesenkt werden – ein vielversprechender Zwischenerfolg.

Die erfolgreiche Vorarbeit durch das kantonale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm der letzten Jahre zeigt sich nun deutlich in den Statistiken. Während schweizweit 21 % der Betriebe bei der Erstuntersuchung positiv waren, lag dieser Wert in Graubünden und Glarus bei lediglich 3 %. Dank der umgesetzten Sanierungsmassnahmen ist die Rate schweizweit auf 12 % und in GL/GR sogar auf 0,8 % (!) gesunken.

Diese positive Entwicklung bestätigt die gewählte Strategie und motiviert, den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiterzugehen. Die schweizweite Bekämpfung erfordert weiterhin die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der kantonalen Veterinärämter, der gesamten Schafbranche und der Schafhalterinnen und Schafhalter.

Die nächste Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Moderhinke
Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer – Moderhinke (BGK)
Unterlagen Informationsveranstaltungen für Schafhalter/innen
Bauanleitung Klauenbad
Liste Moderhinke Berater
Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke: Fazit der ersten Untersuchungsperiode - 24.04.2025

Tuberkulose Wild

Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht. 
Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.

Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.

Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden in diesem Risikogebiet jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert
(Amtsverfügung Schalenwildfütterung).

Im Herbst 2024 hat sich die Tierseuche weiter Richtung Graubünden ausgebreitet. Dies erfordert gemäss Tierseuchenverordnung die Ergreifung von Massnahmen für eine verstärkte Überwachung zum Schutz der hiesigen Wildpopulation und der Nutztiere. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat deshalb ein Beobachtungsgebiet (Karte Beobachtungsgebiet und Amtsverfügung) ausgeschieden, in welchem erlegte und tot aufgefundenen Rothirsche auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Betroffen sind die Gemeindegebiete von Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis und die Fraktion Saas in Klosters, welche nordöstlich der Landquart liegen.

Wildtierfütterungsverbot:
Amtsverfügung
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung

Beobachtungsgebiet:
Amtsverfügung
Karte Beobachtungsgebiet
Anleitung Probenahme bei Hirschen im Tuberkulose-Beobachtungsgebiet
Informationsveranstaltung für Jäger - Schiers, 14.08.2025 
Video Probenahme von unauffälligen Darmlyphknoten

Publikationen:
Handbuch
Booklet
Bericht Bündner Bauer Nr. 37, 2018 (14.09.2018)
Bericht Bündner Bauer Nr. 44, 2024 (01.11.2024)
Bericht Bünder Jäger Nr. 8, August 2025

Weitere nützliche Informationen: 
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen- Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose-Überwachung 2024
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose

Vogelgrippe- Aviäre Influenza

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist in den letzten Jahren, v.a. im Winterhalbjahr in vielen Teilen Europas verstärkt präsent. Das Risiko eines Eintrags in die Schweiz ist im Winter besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.

Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern. Dazu ist eine vermehrte Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter notwendig.

Für Geflügelhaltende bedeutet das konkret:

  • Ausläufe sollen so gestaltet werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Fütterung sowie Wasserstellen sind so zu sichern, dass kein Kontakt entsteht.

Auch bei Wildvögeln wird die Situation genau überwacht. Totgefundene oder krank wirkende Vögel sind nicht zu berühren und den zuständigen Behörden zu melden, da sie Hinweis auf eine Viruszirkulation geben können.

Je früher ein Seuchengeschehen erkannt wird, desto grösser sind die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), informieren auf ihrer Webseite stets aktuell über die Vogelgrippe in der Schweiz. Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich bei einem Verdachtsfall konkret zu verhalten haben. 

Weitere nützliche Informationen:
Erklärvideo Vogelgrippe
Erklärvideo Vogelgrippe mit Untertitel
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Vogelgrippe beim Tier
Plakat Kontrollgebiet
Vogelgrippe-Empfehlungen
Hygieneschleusen
Fachinformation 10.4 - Hobbyhaltung von Hühnern 

Jährliche Überwachungsprogramme und Seuchenmeldungen in den einzelnen Kantonen

Neben der aktiven Seuchenbekämpfung finden jährliche Überwachungsprogramme statt. Nach Vorgaben des Bundes werden stichprobenweise Tiere auf gewisse Seuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit von Krankheiten wie zum Beispiel die IBR beim Rind (infektiöse bovine Rhinotracheitis), die Brucellose bei den Schafen, das PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom) bei den Schweinen oder die Salmonellose beim Geflügel nachzuweisen.

Positive Resultate aus diesen Überwachungsprogrammen und aus Verdachtsabklärungen werden der Datenbank InfoSM des BLV abgebildet.

Als Massnahme der Früherkennung von Tierseuchen wird nicht nur die Situation im Inland konstant überwacht, sondern auch die internationale Lage. Mit dem Radar Bulletin publiziert das BLV monatlich Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren einer Einschleppung in die Schweiz.