Navigation

Inhaltsbereich

Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug  der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Angesteckte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf. 

Die ASP breitet sich in der Wildschweinepopulation in Europa aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Süd-Tessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar.  Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern.

Weitere nützliche Informationen:
www.blv.admin.ch
Fachinformation für Gemeinden
Merkblatt Bevölkerung
Merkblatt Jägerschaft
Merkblatt Tierhalter
Warnplakat ASP

Moderhinke

Nachdem die weit verbreitete schmerzhafte Klauenkrankheit der Schafe in den Kantonen Graubünden und Glarus mit Überwachungsprogrammen bereits seit Jahren erfolgreich bekämpft wurde, zieht nun die gesamte Schweiz nach. Aufgrund des regelmässigen interkantonalen Tierverkehrs, ist eine koordinierte Bekämpfung auf nationaler Ebene notwendig, um das Vorkommen der Krankheit zu reduzieren.

Die schweizweite Bekämpfung erfordert die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der kantonalen Veterinärämter und der gesamten Schafbranche inklusiv Schafhalterinnen und Schafhalter.

Damit alle Beteiligten über den Ablauf der Bekämpfung informiert sind, ladet das ALT alle Schafhalterinnen und Schafhalter ein, an den regionalen Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Diese finden jeweils um 20:00 Uhr an folgenden Orten statt:

Datum Region Ort Standort Sprache
12.08.2024 Mittelbünden Tiefencastel Turnhalle Tiefencastel Deutsch
13.08.2024

Vorderprättigau
Bündner Herrschaft
Churer Rheintal

Landquart Plantahof, Weberhörsaal Deutsch
14.08.2024 Prättigau/Davos Klosters Platz Aula Schulhaus Deutsch
14.08.2024 Glarus Enneda Gesellschaftshaus Deutsch
19.08.2024 Müstair Sta Maria Schulhaus Deutsch
20.08.2024 Oberengadin St. Moritz Hotel Sonne
Sitzungsaal im Casa del Sole
Deutsch
20.08.2024 Rheinwald Sufers Gemeindesaal Deutsch
21.08.2024 Valposchiavo Poschiavo Casa Torre Italienisch
23.08.2024 Bregaglia Stampa Scuola, Mensa Italienisch
26.08.2024 Unterengadin Scuol Gemeindesaal Deutsch
27.08.2024 Vorderrhein Disentis Center Sursilvan d'agricultura
Stiva Sala Palauna
Deutsch
28.08.2024 Moesa Grono Aula Magna edificio scolastico Italienisch
28.08.2024 Surselva Ilanz Hotel Rätia Deutsch
29.08.2024 Heinzenberg/Domleschg Cazis Hotel/Restaurant Reich Deutsch

Bericht Bündner Bauer vom 19.07.2024

Zu den Eckpunkten des Nationalen Moderhinke-Bekämpfungsprogramms:

  •  Start: 1. Oktober 2024
  • Alle Schafhaltungen werden während 5 Jahren einmal jährlich getestet.
  • Die Überwachungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres.
  • Betriebe, welche innerhalb der Überwachungsperiode nicht getestet werden, werden ab dem 1. April für den Tierverkehr gesperrt, bis sie ein negatives Resultat vorweisen können.
  • Bei positiv getesteten Betrieben wird der Tierverkehr untersagt, bis sie saniert sind.
  • Ziel der Bekämpfung ist, dass Moderhinke nach fünf Jahren in weniger als 1% der Schafhaltungen vorkommt.
  • Desintec® Hoofcare Special D gilt als Klauenbademittel der Wahl. Es ist auch bei Ihrem Tierarzt erhältlich.

Bündner und Glarner Schafhalterinnen und Schafhalter haben in den letzten Jahren dank ihres Engagements viel Erfahrung in der erfolgreichen Moderhinkebekämpfung gesammelt. Fachlich wird die Nationale Bekämpfung für sie nicht viele Neuerungen bringen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bündner und Glarner Schafhaltungen, welche am 1. Oktober 2024 nicht gesperrt und deren Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt gemeldet sind, sind im Tierverkehr nicht eingeschränkt.
  • Formaldehyd 40 Vol. % (Formalin) darf ab dem 1. Oktober 2024 als Klauenbad nicht mehr angewendet werden.
  • Die Probenahme wird vom ALT organisiert und erfolgt durch die Kontrolltierärztinnen und Kontrolltierärzte.

Kosten:

  • Die Kosten der Probenahme sowie die Laborkosten für die jährliche Grunduntersuchung und eine allfällige erste Nachuntersuchung in der Schafhaltung werden durch die Spezialfinanzierung Tierseuchenbekämpfung gedeckt. 
  • Kosten für weitere Nachuntersuchungen gehen zu Lasten der Tierhalter.

  • Für die Dauer von 5 Jahren werden die Tierseuchenbeiträge pro Schaf um einen Franken angehoben.

  • Der Tierhalter leistet pro untersuchten Pool einen Beitrag von 30 Franken, höchstens aber 90 Franken pro Schafherde.

Während der nächsten Monate werden die Details des Nationalen Bekämpfungsprogramms weiter ausgearbeitet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwessen– Moderhinke (BLV)
Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer – Moderhinke (BGK)
Bauanleitung Klauenbad

Vogelgrippe- Aviäre Influenza

In den Jahren 2020-2022 traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6'000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko eines Eintrags in die Schweiz ist im Winter besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.

Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern. Dazu ist eine vermehrte Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter notwendig.

Je früher ein Seuchengeschehen erkannt wird, desto grösser sind die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) www.blv.admin.ch informieren auf ihrer Webseite stets aktuell über die Vogelgrippe in der Schweiz. Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich bei einem Verdachtsfall konkret zu verhalten haben.

Vorbeugende Massnahmen gegen die Vogelgrippe wurden per 1. Mai 2023 aufgehoben Medienmitteilung BLV.

Weitere nützliche Informationen:
Plakat Kontrollgebiet
Vogelgrippe-Empfehlungen
Hygieneschleusen
Fachinformation 10.4 - Hobbyhaltung von Hühnern

Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Informationen zu BVD finden Sie auf der Website des BLV.

Weitere nützliche Informationen:
Ausrottung BVD
Die letzte Phase der Ausrottung

Tuberkulose beim Wild

Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht.

Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.

Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.

Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert, Amtsverfügung.

Publikationen:
Handbuch
Booklet

Weitere nützliche Informationen: 
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung
Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose 2022
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose
Publikation Bündner Bauer

Jährliche Überwachungsprogramme und Seuchenmeldungen in den einzelnen Kantonen

Neben der aktiven Seuchenbekämpfung finden jährliche Überwachungsprogramme statt. Nach Vorgaben des Bundes werden stichprobenweise Tiere auf gewisse Seuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit von Krankheiten wie zum Beispiel die IBR beim Rind (infektiöse bovine Rhinotracheitis), die Brucellose bei den Schafen, das PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom) bei den Schweinen oder die Salmonellose beim Geflügel nachzuweisen.

Positive Resultate aus diesen Überwachungsprogrammen und aus Verdachtsabklärungen werden der Datenbank InfoSM des BLV abgebildet.

Als Massnahme der Früherkennung von Tierseuchen wird nicht nur die Situation im Inland konstant überwacht, sondern auch die internationale Lage. Mit dem Radar Bulletin publiziert das BLV monatlich Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren einer Einschleppung in die Schweiz.