Navigation

Inhaltsbereich

Die Fachstelle Tierseuchen ist gestützt auf die eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) für den Vollzug der Gesetzgebung im Bereich Tiergesundheit verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

 

Vogelgrippe - Aviäre Influenza

In den letzten zwei Jahren (2020-2022) traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6'000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko eines Eintrags in die Schweiz ist im Winter besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.

Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern. Dazu ist eine vermehrte Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter notwendig.

Um der Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Für Geflügelhaltende gilt deshalb Folgendes zu befolgen:

  • Der Auslauf von Hausgeflügel ist auf den geschlossenen Aussenklimabereich zu beschränken, oder
  • Im Aussenklimabereich wird sichergestellt, dass die Futter- und Tränkestellen nicht zugänglich sind für Wildvögel und die Ausslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
  • Hühnervögeln sind von Gänse- und Laufvögel getrennt zu halten.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter, welche diese Vorgaben nicht einhalten können, müssen das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem halten, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.

Die Mindestanforderungen an die Haltung von Geflügel nach der Tierschutzverordnung müssen trotz Einschränkungen jederzeit gewährleistet sein, insbesondere sind Schwimmbecken, welche für gewisse Geflügelarten vorgeschrieben sind, den Tieren weiterhin zur Verfügung zu stellen. Hobbyhalter finden in der Fachinformation des BLV «Hobbyhaltung von Hühnern» konkrete Anleitungen.

Je früher ein Seuchengeschehen erkannt wird, desto grösser sind die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) www.blv.admin.ch informieren auf ihrer Webseite stets aktuell über die Vogelgrippe in der Schweiz. Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich bei einem Verdachtsfall konkret zu verhalten haben.

Weitere nützliche Informationen:

Plakat Kontrollgebiet
Vogelgrippe-Empfehlungen
Hygieneschleusen
Fachinformation 10.4 - Hobbyhaltung von Hühnern

Jährliche Überwachungsuntersuchung und aktuelle Seuchenlage in den einzelnen Kantonen

Neben der aktiven Seuchenbekämpfung finden jährliche Überwachungsuntersuchungen statt. Nach Vorgaben des Bundes werden stichprobenweise Tiere auf gewisse Seuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit von Krankheiten wie zum Beispiel die IBR beim Rind (infektiöse bovine Rhinotracheitis), die Brucellose bei den Schafen oder das PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom) bei den Schweinen zu dokumentieren. Die Resultate dieser Stichprobenprogramme finden Sie in der Datenbank InfoSM des BLV.

Als Massnahme der Früherkennung von Tierseuchen wird nicht nur die Situation im Inland konstant überwacht, sondern auch die internationale Situation. Mit dem Radar Bulletin publiziert das BLV Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren für die Schweiz.

Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Informationen zu BVD finden Sie auf der Website des BLV.

Weitere nützliche Informationen:
Ausrottung BVD
Die letzte Phase der Ausrottung

Tuberkulose beim Wild

Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht.

Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.

Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.

Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot ist bis 2021 verlängert (Amtsverfügung).

Weitere nützliche Informationen: 
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung
Broschüren und Berichte
Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose 2020
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose
Publikation Bündner Bauer

Moderhinke

Die Moderhinke ist eine weit verbreitete, schmerzhafte Klauenkrankheit insbesondere bei Schafen und wird in Graubünden und Glarus seit Jahren mit grossem Erfolg bekämpft. Jährlich finden in beiden Kantonen Überwachungsuntersuchungen statt. Dabei werden jedes Jahr etwa 1/3 aller kantonalen Betriebe mittels Laboruntersuchung kontrolliert und müssen im Falle einer Reinfektion gemäss BGK-Richtlinien saniert werden. Ausserkantonale Betriebe dürfen nur dann in Graubünden und Glarus sömmern, wenn sie ein vom BGK ausgestelltes Zeugnis über die Moderhinkefreiheit vorweisen können.

Momentan erarbeitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit wichtigen Akteuren der Schafhaltung ein Konzept für eine schweizweite Bekämpfung.

Moderhinke kann mittels PCR-Laboruntersuchung diagnostiziert werden. Die Anleitung zur risikobasierten Probenahme von Moderhinke Pooling-Proben beschreibt das korrekte Vorgehen. Das Labor für Veterinärdiagnostik des ALT  bietet diese Untersuchungsmethode an. 

Betriebsanweisung für Klauenbad
Sicherheitsdatenblatt Klauenbad
Klauenbad, Behandlung von Moderhinke