Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS) hat den zweiten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden vorberaten. Der darin enthaltenen Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes stimmt sie ohne Änderungsanträge zu.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Kevin Brunold und in Anwesenheit von Regierungspräsident Martin Bühler, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, hat die KSS die Botschaft der Regierung zum zweiten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden 2021 bis 2026 inklusive der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vorberaten (Medienmitteilung der Regierung). Die KSS stellt dabei fest, dass der Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden grundsätzlich gut funktioniert. Die von der Regierung vorgeschlagenen punktuellen Justierungen beim Gebirgs- und Schullastenausgleich (überdurchschnittlich hohe Schülerquoten sollen stärker gewichtet und neu auch die Siedlungshöhe als Kostenfaktor berücksichtigt werden) werden einstimmig unterstützt, ebenso die Anpassungen beim individuellen Härteausgleich für besondere Lasten.
Grössere Veränderungen stehen an
So gut, wie der Finanzausgleich heute seinen Zweck erfüllt, so unsicher ist die künftige Ausgestaltung. Die infolge der eidgenössischen Volksabstimmungen anstehenden Neuerungen im Steuerrecht (Abschaffung Eigenmietwert mit möglicher Kompensation durch eine neue Objektsteuer, Einführung Individualbesteuerung) werden je nach Art der Umsetzung kleinere oder grössere Wirkung auf die Finanzen der Gemeinden haben – und damit auch auf den Finanzausgleich. Damit wird dieser in den kommenden Jahren grundsätzlich neu politisch diskutiert werden müssen, insbesondere was die Berechnungskriterien für das Ressourcenpotential der Gemeinden anbelangt. Im Licht dieser Ausgangslage ist die KSS deshalb der festen Überzeugung, dass es keinen Sinn macht, heute an der Berechnung des Ressourcenpotentials etwas zu ändern. Vielmehr ist abzuwarten, bis die Unsicherheiten geklärt sind und dann eine neue politische Debatte zum Finanzausgleich zu führen.
Das Geschäft wird in der Junisession 2026 des Grossen Rats behandelt.
Auskunftsperson:
Kevin Brunold, Präsident der Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel. +41 78 847 62 68, E‑Mail kevin.brunold@icloud.com
zuständig: Grosser Rat / Kommission für Staatspolitik und Strategie