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Der Kanton Graubünden setzt auf eine ökologisch verträgliche und zukunftsorientierte Fischerei. Im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes möchte er diese Ziele fördern. Die Vernehmlassung zur Teilrevision startet am 19. Juni 2026.

Kernpunkte der Teilrevision sind die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für alle Fischerinnen und Fischer – mit Ausnahmen für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Gäste unter Aufsicht – um den tiergerechten Umgang mit Fischen zu gewährleisten. Zudem sieht ein neues Anreizsystem Vergünstigungen auf Patentgebühren vor, wenn Fischerinnen und Fischer nachweislich Lebensräume pflegen oder aufwerten, sogenannte Hegestunden absolvieren.

Die Besatzstrategie wird in der Teilrevision an ein zeitgemässes Fischereimanagement angepasst, das auf den drei Säulen Lebensraummanagement, Entnahmeregulierung und gezieltem Fischbesatz basiert. Die Qualität der Ausbildung wird durch Leistungsvereinbarungen gesichert, um in allen Regionen ein attraktives Ausbildungsangebot zu gewährleisten. Der Schutz der Lebensräume wird gestärkt, indem Ersatzpflichten bei technischen Eingriffen in Gewässern präzisiert werden. Zudem schafft die Klarstellung, dass der Kanton die Sonderfischereirechte freihändig erwerben oder durch die Inanspruchnahme des Enteignungsrechts ablösen kann, mehr Rechtssicherheit. Die Zuständigkeiten zwischen Regierung, Departement und Amt für Jagd und Fischerei werden optimiert und tragen so zu einer effizienteren Umsetzung der Massnahmen bei.

«Die Teilrevision zielt darauf ab, bestehende Mängel im geltenden Recht zu beheben, langjährige Anliegen des kantonalen Fischereiverbands umzusetzen und das Fischereiregal an moderne Anforderungen anzupassen», sagt Regierungsrätin Carmelia Maissen, Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität. Im Mittelpunkt stehen klare, praxistaugliche Regelungen, die sowohl die Interessen der Fischerei als auch den Schutz der Gewässer und Fischbestände berücksichtigen.

E-Vernehmlassung als Pilotprojekt
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes wird als Pilotprojekt digital durchgeführt. Sie wird wie bisher ordentlich im Kantonsamtsblatt publiziert und läuft vom 19. Juni 2026 bis 19. September 2026. In dieser Zeit können sich politische Behörden, Verbände, Organisationen, Stiftungen, Vereine, das Gericht und die Verwaltung schriftlich zur Vorlage äussern. Die Beratung der Vorlage durch den Grossen Rat ist für die Junisession 2027 vorgesehen. Das Inkrafttreten des Erlasses sowie der zugehörigen Verordnungen ist auf den 1. Januar 2028 geplant.

Weitere Informationen zur E-Vernehmlassung: https://e-mitwirkung.gr.ch

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01 (erreichbar von 15.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch
  • Marcel Michel, Co-Leiter Amt für Jagd und Fischerei, Tel +41 81 257 38 94 (erreichbar von 10.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Marcel.Michel@ajf.gr.ch

zuständig: Regierung

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