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Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für die Umsetzung eines Projekts zur Digitalisierung von historischen Fotografien, eines Projekts zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel sowie für Schutzwalderschliessungen in Klosters und Vals.

Projekt zur Digitalisierung historischer Fotografien genehmigt

Die Regierung gewährt der Fotostiftung Graubünden (FSGR) an das Digitalprojekt «Pictomap – Ein kulturtouristischer Begleiter durch Raum und Zeit» für die Jahre 2026 bis 2028 einen Kantonsbeitrag von höchstens 320 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit rund 813 000 Franken veranschlagt.

Das Projekt Pictomap verfolgt das Ziel, historische Fotografien digital zugänglich zu machen, geografisch zu verorten und mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen. Dabei sollen digitale Technologien wie Georeferenzierung, künstliche Intelligenz sowie partizipative Ansätze eingesetzt werden. Zudem wird angestrebt, die Nutzung der Inhalte in den Bereichen Bildung, Kulturtourismus und Vermittlung auszubauen.

Die technische Umsetzung des Projekts erfolgt in Zusammenarbeit mit dem FSGR-Spin-off Locomot GmbH sowie weiteren Projektpartnern aus den Bereichen Bildung, Forschung und Kulturvermittlung (Pädagogische Hochschule Graubünden, Schweizerischer Nationalpark). Vorgesehen sind unter anderem Anwendungen im Bereich Kulturtourismus, Lehrangebote für Schulen sowie Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe der Bevölkerung. Zudem sollen bestehende Prozesse der Digitalisierung und Metadatierung mittels KI und Robotik automatisiert werden.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

Die Regierung gewährt der Fotostiftung Graubünden (FSGR) an das Digitalprojekt «Pictomap – Ein kulturtouristischer Begleiter durch Raum und Zeit» für die Jahre 2026 bis 2028 einen Kantonsbeitrag von höchstens 320 000 Franken.

Projekt zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel vor Stein- und Blockschlägen

Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) vor Stein- und Blockschlägen. Zudem gewährt sie forstliche Beiträge zur Subventionierung dieses Bauprojekts. In Zusammenhang mit den NFA-Programmvereinbarungen mit dem Bund in den Bereichen «Gravitative Naturgefahren Wald» und «Schutzbauten Wald» spricht die Regierung Beiträge in der Höhe von maximal 247 500 Franken. Von den Gesamtkosten des Projekts in der Höhe von 570 000 Franken sind 330 000 Franken beitragsberechtigt.

Im März 2021 verursachte ein Blockschlagereignis von mehreren Kubikmetern Gestein erhebliche Schäden an der Fassade des Zentralgebäudes und an einer Leitung des Kraftwerks in Tiefencastel. Daraufhin wurde ein Projekt zur Erhöhung der Sicherheit ausgearbeitet. Von den geplanten Massnahmen erfüllt allerdings nur eine 60 Meter lange und 8 Meter hohe Schutznetzwerkreihe mit einer Energieaufnahmefähigkeit von 5000 Kilojoule die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit. Sie schützt die gesamte Länge der Zentrale Ost und den Vorplatz gegen Sturzereignisse mit einer Wiederkehrperiode von 100 bis 300 Jahren. Die übrigen geprüften Massnahmen erfüllen die Kriterien für eine Subventionierung durch Bund und Kanton nicht und sind deshalb nicht beitragsberechtigt.

Kraftwerk Tiefencastel  Kraftwerk Tiefencastel

Auskünfte: Departemente für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) vor Stein- und Blockschlägen. 

Ausbau der Schutzwalderschliessung im Gebiet Zugalp in Klosters

Das Projekt «Ausbau Zugalpstrasse» der Gemeinde Klosters wird von der Regierung genehmigt. Zudem sichert sie der Gemeinde an die subventionsberechtigten Kosten von 800 000 Franken einen Kantonsbeitrag von höchstens rund 511 200 Franken zu. Mit dem Projekt soll die Grundlage für eine zeitgemässe, sichere und langfristig zweckmässige Schutzwalderschliessung geschaffen werden.

Der Schutzwald im Gebiet Zugalp, rund zwei Kilometer nordöstlich von Klosters gelegen, ist ungenügend erschlossen und weist eine grosse Bedeutung für den Schutz vor Naturgefahren auf. Die bestehende Erschliessung genügt den heutigen Anforderungen an eine sichere und effiziente Schutzwaldbewirtschaftung nicht mehr. Insbesondere ist die Holzbringung auf der bestehenden Weganlage nur eingeschränkt möglich, wodurch die notwendige Pflege des Schutzwaldes erheblich erschwert wird. Im Rahmen des Projekts wird die bestehende Strecke ab der Abzweigung des Älpetliwegs von der Zugalpstrasse bis ins Gebiet Alp ausgebaut. Die Gesamtlänge beträgt rund 885 Meter.

Auskünfte: Departemente für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Das Projekt «Ausbau Zugalpstrasse» der Gemeinde Klosters wird von der Regierung genehmigt.

Kantonsbeitrag für Sicherstellung der Schutzwaldpflege in Vals

Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Vals, Waldweg Schgräiend-Bach, Ausbau» der Gemeinde Vals und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 525 000 Franken zu. Die Gesamtkosten sind mit 700 000 Franken veranschlagt.

Die Wälder im Projektgebiet schützen Siedlungsgebiete, Kantonsstrassen sowie Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe vor Lawinen, Murgängen und Hochwasser. Daneben erfüllen sie auch eine wichtige Holzproduktionsfunktion. Für die nachhaltige Erfüllung dieser Waldfunktionen ist eine entsprechende Pflege und Bewirtschaftung der Wälder notwendig. Die heutige Erschliessung ist jedoch ungenügend. Insbesondere weisen die bestehenden Strassen eine ungenügende Breite und Tragfähigkeit auf. Mit dem Ausbau der vorhandenen Strasse «Waldweg Schgräiend-Bach» kann zukünftig die Waldbewirtschaftung fachgerecht und effizient durchgeführt werden. Durch die Erschliessung kann die in der Waldgesetzgebung vorgesehene Nachhaltigkeit besser erfüllt werden.

Schutzwald Vals

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Vals, Waldweg Schgräiend-Bach, Ausbau» der Gemeinde Vals und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 525 000 Franken zu.

Ausbau einer Waldstrasse und Neubau eines Löschwasserteichs in Calanca

Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Waldstrasse Guald (Teilstrecke Pian de la Bragna – Pianca) und Neubau Löschwasserteich Pian de la Bragna» der Gemeinde Calanca. Sie spricht dafür einen Kantonsbeitrag von 692 500 Franken. Die Gesamtkosten sind mit 900 000 Franken veranschlagt.

In den 90er-Jahren wurde im Gebiet Pianca im Zuge des Baus des Waldwegs Guald bereits ein Löschwasserteich angelegt. Die geringe Grösse und Tiefe des Teichs erschweren jedoch den Einsatz grosser Löschhelikopter. Zudem versiegt die speisende Quelle zeitweise. Seine Lage ist für die Brandbekämpfung im Calancatal zentral, da er nahezu alle Schutzwälder der Gemeinde Calanca sowie den oberen Bereich von Buseno versorgt. Der oberste Abschnitt der Waldstrasse besteht trotz einer Neigung über acht Prozent ohne festen Belag. Dies führt nach starken Niederschlägen zu zunehmenden Erosionsschäden, die den Strassenzustand erheblich beeinträchtigen. Mit dem vorliegenden Projekt plant die Gemeinde Calanca die Sicherstellung der Löschwasserinfrastruktur sowie die Instandstellung der Walderschliessungsstrasse. Zum einen ist der Neubau eines Löschwasserteichs im Gebiet Pian de la Bragna mit einem Fassungsvermögen von 450 Kubikmeter vorgesehen. Das benötigte Wasser wird aus dem Bach «Rià dela Pianca» entnommen und über eine 850 Meter lange Transportleitung zum Teich geführt. Zum anderen wird die Strasse mit einem neuen Asphaltbelag saniert, um bestehende Erosionsprobleme zu beheben.

Löschwasserbecken Calanca

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Waldstrasse Guald (Teilstrecke Pian de la Bragna – Pianca) und Neubau Löschwasserteich Pian de la Bragna» der Gemeinde Calanca. 

Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims. Dieses umfasst die Oberalpstrasse, die Flimserstrasse und die Fidazerstrasse (kantonale Verbindungsstrassen) sowie diverse Gemeindestrassen.

Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im massgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht ein Sanierungsbedarf für die genannten Kantonsstrassen. Bei der Flimserstrasse und der Fidazerstrasse handelt es sich um nicht verkehrsorientierte Strassen. Der Kanton ist als Strasseneigentümer in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Flimserstrasse ab Flims Ost von 80 km/h auf 50 km/h (als 30 Meter lange Vorzone) und anschliessend ab dem Bereich Vallorca bis zur Abzweigung Via Tull auf 30 km/h auf einer Länge von rund 600 Metern.

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims.

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zuständig: Regierung