Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für die Umsetzung eines Projekts zur Digitalisierung von historischen Fotografien, eines Projekts zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel sowie für Schutzwalderschliessungen in Klosters und Vals.
Projekt zur Digitalisierung historischer Fotografien genehmigt
Die Regierung gewährt der Fotostiftung
Graubünden (FSGR) an das Digitalprojekt «Pictomap – Ein kulturtouristischer
Begleiter durch Raum und Zeit» für die Jahre 2026 bis 2028 einen Kantonsbeitrag
von höchstens 320 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur
Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Gesamtkosten des
Projekts sind mit rund 813 000 Franken veranschlagt.
Das Projekt Pictomap verfolgt das Ziel,
historische Fotografien digital zugänglich zu machen, geografisch zu verorten
und mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen. Dabei sollen digitale
Technologien wie Georeferenzierung, künstliche Intelligenz sowie partizipative
Ansätze eingesetzt werden. Zudem wird angestrebt, die Nutzung der Inhalte in
den Bereichen Bildung, Kulturtourismus und Vermittlung auszubauen.
Die technische Umsetzung des Projekts erfolgt in Zusammenarbeit mit dem FSGR-Spin-off
Locomot GmbH sowie weiteren Projektpartnern aus den Bereichen Bildung,
Forschung und Kulturvermittlung (Pädagogische Hochschule Graubünden,
Schweizerischer Nationalpark). Vorgesehen sind unter anderem Anwendungen im
Bereich Kulturtourismus, Lehrangebote für Schulen sowie Möglichkeiten zur
aktiven Teilhabe der Bevölkerung. Zudem sollen bestehende Prozesse der
Digitalisierung und Metadatierung mittels KI und Robotik automatisiert werden.
Weitere Informationen: https://grdigital.digital
Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement
Die Regierung gewährt der Fotostiftung Graubünden (FSGR) an das Digitalprojekt «Pictomap – Ein kulturtouristischer Begleiter durch Raum und Zeit» für die Jahre 2026 bis 2028 einen Kantonsbeitrag von höchstens 320 000 Franken.
Projekt zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel vor Stein- und Blockschlägen
Die Regierung genehmigt ein Projekt zum
Schutz des Kraftwerks Tiefencastel des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich
(ewz) vor Stein- und Blockschlägen. Zudem gewährt sie forstliche Beiträge zur
Subventionierung dieses Bauprojekts. In Zusammenhang mit den
NFA-Programmvereinbarungen mit dem Bund in den Bereichen «Gravitative
Naturgefahren Wald» und «Schutzbauten Wald» spricht die Regierung Beiträge in
der Höhe von maximal 247 500 Franken. Von den Gesamtkosten des Projekts in der
Höhe von 570 000 Franken sind 330 000 Franken beitragsberechtigt.
Im März 2021 verursachte ein
Blockschlagereignis von mehreren Kubikmetern Gestein erhebliche Schäden an der
Fassade des Zentralgebäudes und an einer Leitung des Kraftwerks in
Tiefencastel. Daraufhin wurde ein Projekt zur Erhöhung der Sicherheit
ausgearbeitet. Von den geplanten Massnahmen erfüllt allerdings nur eine 60 Meter
lange und 8 Meter hohe Schutznetzwerkreihe mit einer Energieaufnahmefähigkeit
von 5000 Kilojoule die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit. Sie schützt die
gesamte Länge der Zentrale Ost und den Vorplatz gegen Sturzereignisse mit einer
Wiederkehrperiode von 100 bis 300 Jahren. Die übrigen geprüften Massnahmen
erfüllen die Kriterien für eine Subventionierung durch Bund und Kanton nicht
und sind deshalb nicht beitragsberechtigt.

Auskünfte: Departemente für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Schutz des Kraftwerks Tiefencastel des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) vor Stein- und Blockschlägen.
Ausbau der Schutzwalderschliessung im Gebiet Zugalp in Klosters
Das Projekt «Ausbau Zugalpstrasse» der
Gemeinde Klosters wird von der Regierung genehmigt. Zudem sichert sie der
Gemeinde an die subventionsberechtigten Kosten von 800 000 Franken einen
Kantonsbeitrag von höchstens rund 511 200 Franken zu. Mit dem Projekt soll die
Grundlage für eine zeitgemässe, sichere und langfristig zweckmässige
Schutzwalderschliessung geschaffen werden.
Der Schutzwald im Gebiet Zugalp, rund zwei
Kilometer nordöstlich von Klosters gelegen, ist ungenügend erschlossen und
weist eine grosse Bedeutung für den Schutz vor Naturgefahren auf. Die
bestehende Erschliessung genügt den heutigen Anforderungen an eine sichere und
effiziente Schutzwaldbewirtschaftung nicht mehr. Insbesondere ist die
Holzbringung auf der bestehenden Weganlage nur eingeschränkt möglich, wodurch
die notwendige Pflege des Schutzwaldes erheblich erschwert wird. Im Rahmen des
Projekts wird die bestehende Strecke ab der Abzweigung des Älpetliwegs von der
Zugalpstrasse bis ins Gebiet Alp ausgebaut. Die Gesamtlänge beträgt rund 885 Meter.
Auskünfte:
Departemente für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Das Projekt «Ausbau Zugalpstrasse» der Gemeinde Klosters wird von der Regierung genehmigt.
Kantonsbeitrag für Sicherstellung der Schutzwaldpflege in Vals
Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Vals,
Waldweg Schgräiend-Bach, Ausbau» der Gemeinde Vals und sichert ihr einen
Kantonsbeitrag von höchstens 525 000 Franken zu. Die Gesamtkosten sind mit 700 000 Franken veranschlagt.
Die Wälder im Projektgebiet schützen Siedlungsgebiete, Kantonsstrassen
sowie Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe vor Lawinen, Murgängen und
Hochwasser. Daneben erfüllen sie auch eine wichtige Holzproduktionsfunktion.
Für die nachhaltige Erfüllung dieser Waldfunktionen ist eine entsprechende
Pflege und Bewirtschaftung der Wälder notwendig. Die heutige Erschliessung ist
jedoch ungenügend. Insbesondere weisen die bestehenden Strassen eine
ungenügende Breite und Tragfähigkeit auf. Mit dem Ausbau der vorhandenen
Strasse «Waldweg Schgräiend-Bach» kann zukünftig die Waldbewirtschaftung
fachgerecht und effizient durchgeführt werden. Durch die Erschliessung kann die
in der Waldgesetzgebung vorgesehene Nachhaltigkeit besser erfüllt werden.

Auskünfte: Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Vals, Waldweg Schgräiend-Bach, Ausbau» der Gemeinde Vals und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 525 000 Franken zu.
Ausbau einer Waldstrasse und Neubau eines Löschwasserteichs in Calanca
Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Waldstrasse Guald
(Teilstrecke Pian de la Bragna – Pianca) und Neubau Löschwasserteich Pian de la
Bragna» der Gemeinde Calanca. Sie spricht dafür einen Kantonsbeitrag von 692 500 Franken. Die Gesamtkosten sind mit 900 000 Franken veranschlagt.
In den 90er-Jahren wurde im Gebiet Pianca im Zuge des Baus des Waldwegs
Guald bereits ein Löschwasserteich angelegt. Die geringe Grösse und Tiefe des
Teichs erschweren jedoch den Einsatz grosser Löschhelikopter. Zudem versiegt
die speisende Quelle zeitweise. Seine Lage ist für die Brandbekämpfung im
Calancatal zentral, da er nahezu alle Schutzwälder der Gemeinde Calanca sowie
den oberen Bereich von Buseno versorgt. Der oberste Abschnitt der Waldstrasse
besteht trotz einer Neigung über acht Prozent ohne festen Belag. Dies führt
nach starken Niederschlägen zu zunehmenden Erosionsschäden, die den
Strassenzustand erheblich beeinträchtigen. Mit dem vorliegenden Projekt plant
die Gemeinde Calanca die Sicherstellung der Löschwasserinfrastruktur sowie die
Instandstellung der Walderschliessungsstrasse. Zum einen ist der Neubau eines
Löschwasserteichs im Gebiet Pian de la Bragna mit einem Fassungsvermögen von
450 Kubikmeter vorgesehen. Das benötigte Wasser wird aus dem Bach «Rià dela
Pianca» entnommen und über eine 850 Meter lange Transportleitung zum Teich
geführt. Zum anderen wird die Strasse mit einem neuen Asphaltbelag saniert, um
bestehende Erosionsprobleme zu beheben.

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Waldstrasse Guald (Teilstrecke Pian de la Bragna – Pianca) und Neubau Löschwasserteich Pian de la Bragna» der Gemeinde Calanca.
Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims
Die Regierung genehmigt ein
Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims. Dieses umfasst die Oberalpstrasse,
die Flimserstrasse und die Fidazerstrasse (kantonale Verbindungsstrassen) sowie
diverse Gemeindestrassen.
Aufgrund der Überschreitung des
Immissionsgrenzwerts im massgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht ein
Sanierungsbedarf für die genannten Kantonsstrassen. Bei der Flimserstrasse und der
Fidazerstrasse handelt es sich um nicht verkehrsorientierte Strassen. Der
Kanton ist als Strasseneigentümer in der Pflicht, die Lärmsanierung
durchzuführen. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung
zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Flimserstrasse
ab Flims Ost von 80 km/h auf 50 km/h (als 30 Meter lange Vorzone) und
anschliessend ab dem Bereich Vallorca bis zur Abzweigung Via Tull auf 30 km/h
auf einer Länge von rund 600 Metern.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims.