Die Regierung sichert der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan die finanzielle Unterstützung für die umfangreiche Erneuerung des Flugplatzes zu. Zudem schafft sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Malojastrasse und spricht einen Kantonsbeitrag für eine Hoferschliessung im Safiental.
Kantonsbeiträge und Bundesdarlehen für umfangreiche Erneuerung des Regionalflughafens Samedan
Die Regierung gewährt der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan an die Erneuerung des Regionalflughafens Samedan (Etappe 2a) ein Darlehen des Bundes in der Höhe von 6 Millionen Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Ausserdem spricht sie gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 4,61 Millionen Franken unter dem Titel «systemrelevante Infrastrukturen» sowie eine Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen von insgesamt 1,39 Millionen Franken. Die Kosten dieses Vorhabens sind mit rund 68,5 Millionen Franken veranschlagt.
Die Etappe 2a der Erneuerung des Regionalflughafens Samedan beinhaltet den Ersatz der Flughafenhochbauten sowie die Erneuerung betriebsrelevanter Infrastruktur. Die Etappe umfasst somit das Betriebsgebäude samt Besucherrestaurant und Spielplatz, das Vorfeld, Helikopterlandeplätze und verschiedene weitere Infrastrukturen wie die Betankungsanlage, die Infrastruktur für den Zoll- und Grenzschutz, die Parkierung, die Erschliessung und einen Ordnungszaun um das Flughafenareal. Das Vorhaben soll in den Jahren 2026 bis 2031 realisiert werden.
Die Bevölkerung der elf Oberengadiner Trägergemeinden der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan haben diesem Vorhaben anlässlich der Volksabstimmung vom 17. August 2025 zugestimmt und dafür einen Verpflichtungskredit in Höhe von 38 Millionen Franken, ein Garantieversprechen für bei Dritten aufgenommene Kredite in Höhe von 20 Millionen Franken sowie einen Ausgleich für die künftige Teuerung zugesichert. Die Bevölkerung der Gemeinde St. Moritz hat überdies einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5 Millionen Franken genehmigt.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung gewährt der
Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan an die Erneuerung des Regionalflughafens Samedan
(Etappe 2a) ein Darlehen des Bundes in der Höhe von 6
Millionen Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP).
Richtplananpassung zum Ausbau der Malojastrasse genehmigt
Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich «Verkehr» und genehmigt die von der Region Maloja am 10. Juni 2026 beschlossene Anpassung des regionalen Richtplans im Bereich «Strassenverkehr».
Mit diesen Anpassungen im kantonalen und regionalen Richtplan werden die geplanten Ausbauvorhaben der Malojastrasse räumlich gesichert. Die erforderlichen Korridore mit Tunnelportalen, Anschlüssen und weiteren zugehörigen Anlagen werden damit verbindlich festgelegt und mit anderen raumwirksamen Vorhaben sowie den Interessen von Bund, Kanton und Gemeinden abgestimmt. Zudem werden qualitätssichernde Massnahmen für die Folgeplanungen verbindlich geregelt. Diese sollen dazu beitragen, eine optimale Gestaltung und landschaftliche Einbettung der Vorhaben sicherzustellen.
Die Malojastrasse ist die wichtigste Zufahrtsroute in das Oberengadin aus den grenznahen Gebieten Italiens und die einzige Binnenverbindung in die Val Bregaglia. Diese wirtschaftlich bedeutende Verkehrsachse entspricht hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Ausbaustandards nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bereits im Gang sind Untersuchungen des Tiefbauamts (Medienmitteilung vom 28. August 2026) mit umfangreichen geologischen Abklärungen des Untergrunds entlang des geplanten Tunnelverlaufs am Silsersee. Mit dem geplanten Tunnel soll die Strassenverbindung künftig dauerhaft aus dem gefährdeten Bereich verlegt werden.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung beschliesst die Anpassung des
kantonalen Richtplans im Bereich «Verkehr» und genehmigt die von der Region
Maloja am 10. Juni 2026 beschlossene Anpassung des regionalen Richtplans im
Bereich «Strassenverkehr».
Kantonsbeitrag für Hoferschliessung im Safiental
Die Regierung sichert der Gemeinde Safiental für die Erneuerung der Hoferschliessung Grafa einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 655 479 Franken zu. Die anrechenbaren Kosten des Projekts betragen rund 2,2 Millionen Franken. Voraussetzung für den kantonalen Beitrag ist die Beitragsleistung durch den Bund, der das Projekt voraussichtlich mit maximal 794 520 Franken subventioniert.
Die Sanierung und Erneuerung der Hoferschliessung Grafa (Güterweg Grafa) in der Gemeinde Safiental ist ein wichtiges landwirtschaftliches Meliorationsprojekt zur langfristigen Sicherung der Zufahrt und Bewirtschaftung der dortigen Landwirtschaftsbetriebe.
© Ingenieurbüro Cavigelli AG, Ilanz
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung sichert der Gemeinde Safiental für
die Erneuerung der Hoferschliessung Grafa einen Kantonsbeitrag in der Höhe von
maximal 237 600 Franken zu.