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Der Finanzplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung von Leistungen und Finanzen (Art. 9 Finanzhaushaltsgesetz, BR 710.100).

Jährlich überarbeiteter Finanzplan (IAFP)

Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) wird gestützt auf das Regierungsprogramm und den Finanzplan erarbeitet. Er verknüpft im Sinne einer Gesamtschau Aufgaben und Finanzen und wird als rollende Planung jährlich überarbeitet (Art. 62a Grossratsgesetz, BR 170.100). Er umfasst drei Finanzplanjahre und wird in der Botschaft zum Budget publiziert. 

Alle vier Jahre erarbeiteter Finanzplan

Regierungsprogramm und Finanzplan legen die Schwerpunkte sowie den finanziellen Rahmen für die Planungsperiode fest (Art. 62 Abs. 1 Grossratsgesetz, BR 170.100). 

Der Finanzplan wird alle vier Jahre zusammen mit dem Regierungsprogramm erstellt. Der Grosse Rat legt alle vier Jahre unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze finanzpolitische Richtwerte für die Erstellung der Budgets fest. Bei wesentlichen Veränderungen passt der Grosse Rat die finanzpolitischen Richtwerte für die entsprechenden Finanzplanjahre an (Art. 35 Finanzhaushaltsgesetz, BR 710.100).

Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2025-2028                  Präsentation Finanzplan 2025-2028

Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2021-2024                  Präsentation Finanzplan 2021-2024

Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2017-2020

Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2013-2016

Externes Gutachten zu den finanzpolitischen Richtwerten des Grossen Rates

Die Regierung hat im Juni 2019 einen Entwurf über neun finanzpolitische Richtwerte für die Planjahre 2021–2024 besprochen. Im Hinblick auf ihre definitive Festlegung im Rahmen der Botschaft über das Regierungsprogramm und den Finanzplan 2021–2024 wünschte sie eine vertiefte externe Überprüfung dieser Richtwerte. Damit wurde Prof. Dr. Urs Müller beauftragt.

Das am 21. Oktober 2019 vorgelegte Gutachten «Die finanzpolitischen Richtwerte – eine finanzwirtschaftliche Beurteilung» bestätigt die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der neun finanzpolitischen Richtwerte. Es enthält auch einige Empfehlungen, welche der Präzisierung und der Konsistenz der Richtwerte dienen. Die Regierung hat unter Beachtung des Gutachtens die Richtwerte angepasst und festgelegt.

Auftrag für Gutachten

Gutachten "Die finanzpolitischen Richtwerte - eine finanzwirtschaftliche Beurteilung"

Regierungsbeschluss Kenntnisnahme und Würdigung des Gutachtens

Weitere Informationen

Urs Brasser, Tel. 081 / 257 32 12, Mail: urs.brasser@dfg.gr.ch

Dr. Amos Pesenti, Tel. 081 / 257 32 18, Mail: amos.pesenti@dfg.gr.ch