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Das Versicherungswesen des Kantons Graubünden ist zentral organisiert. Die Finanzverwaltung hat den Status als «Inhouse-Broker» und ist zuständig für den Abschluss der Versicherungsverträge, die Schadenabwicklung sowie die Bildung von Rückstellungen für nicht versicherte Risiken (Art. 33 Abs. 2 FHV, BR 710.110). Davon abgeleitet bearbeitet sie auch die Schadenfälle für alle Verwaltungseinheiten, die mitversicherten Betriebe und Anstalten sowie die kantonalen Gerichte. Ausgenommen von der Zuständigkeit sind die UVG-Schadenfälle.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben bestehen im Versicherungsmanagement, im Risikomanagement der versicherungstechnischen Risiken und in der Schadenregulierung. Die Finanzverwaltung ist auch für die Submission der Versicherungen des Kantons Graubünden verantwortlich, unter Anwendung des Submissionsgesetzes (SubG, BR 803.300). Der Fachbereich Versicherungswesen gewährleistet eine optimale Versicherungsdeckung in den als versicherungswürdig erachteten Risikobereichen des Kantons und berät die Verwaltungseinheiten und mitversicherten Betriebe und Anstalten sowie kantonalen Gerichte in Versicherungs- und Risikofragen. Er ist die erste Anlaufstelle in Versicherungsthemen, insbesondere bei Fragen zu Deckungen und Selbstbehalten der Verwaltungseinheiten sowie zur Anmeldung von versicherbaren Risiken. Die Risikoverantwortung ist dezentral bei den Verwaltungseinheiten angesiedelt.

Schadenfall

Der Fachbereich Versicherungswesen ist Koordinationsstelle für die Erledigung versicherter und nicht versicherter Schadenfälle und zentrale Fachstelle für die Bearbeitung von Schadenersatzforderungen gegen den Staat aus Staatshaftung. Bei Eintritt eines Schadenereignisses ist der Finanzverwaltung eine schriftliche Schadenmeldung zu übermitteln. Davon ausgenommen sind Schadenfälle, die von der Gebäudeversicherung zu behandeln sind sowie UVG-Schadenfälle. Für Schäden im Bereich der Personenversicherungen ist das Personalamt zuständig (Unfallmeldung). Schadenfälle können nur von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und Gerichte sowie von weiteren vom Kanton versicherten Personen gemeldet werden.

Online Schadenmeldung

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