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Provisorische Rechnungsstellung

Die Kantonssteuer und die direkte Bundessteuer für Gewinn und Kapital eines Steuerjahres werden zwischen dem 60. und maximal 90. Tag nach Geschäftsabschluss provisorisch in Rechnung gestellt.

Basis für die provisorische Rechnungsstellung ist die Steuerveranlagung der Vorperiode. Wenn die Daten der Vorperiode nicht zur Verfügung stehen (Veranlagung noch nicht erfolgt oder Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland), werden die voraussichtlich geschuldeten Steuerbeträge für die provisorische Rechnungsstellung auf andere Weise ermittelt.

Definitive Rechnungsstellung

Die definitive Rechnungsstellung für die Kantons- und direkte Bundessteuer für Gewinn und Kapital erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung der Veranlagungsverfügung für die betreffende Steuerperiode.