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Kanton

Sowohl bei der Zustellung der provisorischen wie auch der definitiven Kantonssteuerrechnung gilt eine Zahlungsfrist von 90 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bund

Für die provisorische wie auch die definitive Rechnung der direkten Bundessteuer gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.