Zahlungstermine Gewinn- und Kapitalsteuer
Kanton
Sowohl bei der Zustellung der provisorischen wie auch der definitiven Kantonssteuerrechnung gilt eine Zahlungsfrist von 90 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bund
Für die provisorische wie auch die definitive Rechnung der direkten Bundessteuer gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.