Grossverbraucher
Unternehmen im Kanton Graubünden, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen, gelten aufgrund des Energiegesetzes des Kantons Graubünden als Grossverbraucher.
Das Ziel des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz. Anstelle der Anwendung von Detailvorschriften besteht im Grossverbrauchermodell die Möglichkeit, mit einer vom Bund beauftragten Organisationen oder mit dem Kanton eine Zielvereinbarung über die Entwicklung des Energieverbrauchs abzuschliessen. Ebenfalls ist die Variante der Energieverbrauchsanalyse möglich.
Verschiedene Grossverbraucher haben bereits freiwillige Zielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnaW) oder mit der Cleantech Agentur Schweiz (act) abgeschlossen. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Auflagen und können sich unter Umständen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Die individuelle Zielvereinbarung nimmt dabei Rücksicht auf betriebliche Abläufe wie Wirtschaftlichkeit, Flexibilität sowie Planbarkeit und ermöglicht es den Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den Betrieb festgelegten Massnahmen zu erreichen.
Evaluation der Grossverbraucher
Basierend auf dem Kantonalen Energiegesetz (BEG, Art. 14), kann der Kanton Graubünden Grossverbraucher dazu verpflichten, den Energieverbrauch zu analysieren. Als Grossverbraucher gelten Betriebe, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 500’000 kWh aufweisen.
Damit der Artikel 14 BEG vollzogen werden kann, sind die Betriebe, welche die Verbrauchsgrenzwerte überschreiten, zu evaluieren. Zu diesem Zweck sind die Elektrizitätsversorger (EVU) der jeweiligen Netzgebiete aufgefordert, Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 500’000 kWh zu melden. Behörden und Private sind gemäss BEG, Art. 7 verpflichtet, Daten insbesondere den Energieverbrauch zu melden.
Rückmeldung der Verbräuche durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)
Die Rückmeldungen durch die EVU’s können mittels folgender Liste an die E-Mail info@aev.gr.ch gemeldet werden. Oder direkt online erfasst werden: