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Unternehmen im Kanton Graubünden, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen, gelten aufgrund des Energiegesetzes des Kantons Graubünden als Grossverbraucher.

Das Ziel des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz. Anstelle der Anwendung von Detailvorschriften besteht im Grossverbrauchermodell die Möglichkeit, mit einer vom Bund beauftragten Organisationen oder mit dem Kanton eine Zielvereinbarung über die Entwicklung des Energieverbrauchs abzuschliessen. Ebenfalls ist die Variante der Energieverbrauchsanalyse möglich.

Verschiedene Grossverbraucher haben bereits freiwillige Zielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnaW) oder mit der Cleantech Agentur Schweiz (act) abgeschlossen. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Auflagen und können sich unter Umständen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Die individuelle Zielvereinbarung nimmt dabei Rücksicht auf betriebliche Abläufe wie Wirtschaftlichkeit, Flexibilität sowie Planbarkeit und ermöglicht es den Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den Betrieb festgelegten Massnahmen zu erreichen.

Evaluation der Grossverbraucher

Basierend auf dem Kantonalen Energiegesetz (BEG, Art. 14), kann der Kanton Graubünden Grossverbraucher dazu verpflichten, den Energieverbrauch zu analysieren. Als Grossverbraucher gelten Betriebe, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 500’000 kWh aufweisen.

Damit der Artikel 14 BEG vollzogen werden kann, sind die Betriebe, welche die Verbrauchsgrenzwerte überschreiten, zu evaluieren. Zu diesem Zweck sind potenzielle Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 500’000 kWh und/oder mehr als 5 GWh Wärmebedarf gemäss BEG, Art. 7 verpflichtet, den Verbrauch zu melden.

Rückmeldung der Verbräuche durch potenzielle Grossverbraucher

Die Rückmeldungen durch die potenziellen Grossverbraucher erfolgt direkt online hier:

 

Meldung Energieverbrauch 2025

Verbraucher
Eigentümer
Energieverbrauch Wärmebedarf
Elektrizität
Zielvereinbarung