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Gesetzliche Grundlagen
Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG, 820.200)
Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV, 820.210)

Für den Erhalt einer Baubewilligung ist die Einhaltung des Kantonalen Energiegesetzes (BEG) und der Kantonalen Energieverordnung (BEV), Normen und Bestimmungen notwendig. Nachgewiesen wird dies ab dem 1.1.2026 über die Web-Plattform namens EVEN («Elektronischer Vollzug der energetischen Nachweise»). Die Nachweise werden über EVEN an die Vollzugsbehörde eingereicht. Der Prozess von der Einreichung über die Prüfung der Nachweise bis hin zur Freigabe des Energiedossiers durch die Gemeinde wird vollständig über die Plattform abgewickelt.

Die EN-Formulare sind ab dem 1.1.2026 nicht mehr gültig.

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