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Bei der Behandlung von Baugesuchen haben die Gemeinden basierend auf dem Kantonalen Energiegesetz (BEG, Art. 33-35) namentlich folgende drei Punkte zu vollziehen:

  1. Prüfen, ob die energetischen Vorschriften eingehalten sind
    Für die Gemeinde bestehen drei Möglichkeiten den Vollzug durchzuführen. Die Gemeinde prüft selber, engagiert einen externen Prüfer oder der Energienachweis wird vor Eingabe an die Gemeinde über das System «Private Kontrolle» von einer befugten Fachperson auf Gesetzeskonformität geprüft. Details dazu finden Sie unter «Das Wichtigste in Kürze».

    Der Vollzug der energetischen Vorschriften für Gemeinden wird ausnahmslos über die digitale Plattform EVEN abgewickelt. Details dazu sind weiter unten erklärt.
  2. Durchführen von Baukontrollen und Schlussabnahmen
    Die Gemeinde ist verantwortlich, dass eine Schlussabnahme zur Überprüfung der Einhaltung der energetischen Vorschriften basierend auf dem eingereichten Energiedossier stattfindet.
  3. Erheben der energetisch relevanten Daten
    Die Gemeinde ist verantwortlich für die Erhebung energetisch relevanter Daten und das Nachtragen im Gebäude- und Wohnungsregister GWR. Mit Einführung des EVEN wird dieser Prozess vereinheitlicht und wesentlich vereinfacht.

Das wichtigste in Kürze:

Möglichkeiten der Gemeinde für den Vollzug

Der Vollzug der energetischen Vorschriften für Gebäude wird digitalisiert

Ablösung der EN-Formulare durch den «Elektronischen Vollzug energetischer Nachweise (EVEN)» per 1.1.2026

Für den Erhalt einer Baubewilligung ist die Einhaltung des Kantonalen Energiegesetzes (BEG), Normen und Bestimmungen notwendig. Nachgewiesen wird dies aktuell mittels eines Energiedossiers bestehend aus den bekannten EN-Formularen (pdf). Die Formulare wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Bisher wurde das Energiedossier per Post an die zuständige Gemeinde zur Prüfung geschickt.

Zwecks Optimierung und kontinuierlicher Digitalisierung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung haben die Kantone gemeinsam eine Web-Plattform für den elektronischen Vollzug der energetischen Nachweise (EVEN) entwickelt. Der Prozess von der Erfassung der energetischen Teilnachweise, über die Eingabe an die Vollzugsbehörde, die interne oder externe Prüfung bis hin zur Freigabe des Energiedossiers durch die Gemeinde findet ab dem 1. Januar 2026 vollständig auf EVEN statt. Die heutigen EN-Formulare sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.

Was das in der Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesen Kurzfilmen:

Was ist EVEN?
Bewilligungsbehörde
Rollen in EVEN

Schlungsunterlagen für Fachleute vom Bauamt:

Schulungsfolien

 

 

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