Der Vollzug der energetischen Vorschriften für Gebäude wird digitalisiert
Ablösung der EN-Formulare durch den «Elektronischen Vollzug energetischer Nachweise (EVEN)» per 1.1.2026
Für den Erhalt einer Baubewilligung ist die Einhaltung des Kantonalen Energiegesetzes (BEG), Normen und Bestimmungen notwendig. Nachgewiesen wird dies aktuell mittels eines Energiedossiers bestehend aus den bekannten EN-Formularen (pdf). Die Formulare wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Bisher wurde das Energiedossier per Post an die zuständige Gemeinde zur Prüfung geschickt.
Zwecks Optimierung und kontinuierlicher Digitalisierung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung haben die Kantone gemeinsam eine Web-Plattform für den elektronischen Vollzug der energetischen Nachweise (EVEN) entwickelt. Der Prozess von der Erfassung der energetischen Teilnachweise, über die Eingabe an die Vollzugsbehörde, die interne oder externe Prüfung bis hin zur Freigabe des Energiedossiers durch die Gemeinde findet ab dem 1. Januar 2026 vollständig auf EVEN statt. Die heutigen EN-Formulare sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.
Was das in der Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesen Kurzfilmen:
Was ist EVEN?
Bewilligungsbehörde
Rollen in EVEN
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