Navigation

Inhaltsbereich

Der Kanton Graubünden ist dauernd bestrebt, das ÖV-Angebot unter der Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten zu verbessern. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen mit dem Ziel, die Qualität des öffentlichen Verkehrs zu verbessern.

Das Fahrplanverfahren findet gemäss den vom BAV festgelegten Fristen statt. Die Möglichkeit ein Fahrplananliegen einzureichen, steht Ihnen das ganze Jahr über offen. Aufgrund der Vorlauffristen sind grössere Anliegen bis Ende März einzureichen, damit eine Umsetzung per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember möglich ist.


Antrag

Fahrplanfelder gemäss http://tinyurl.com/5chff3b7
Persönliche Daten

Hinweis

 

Bitte verwenden Sie für jedes Begehren/Fahrplanfeld ein neues Formular und geben Sie möglichst präzise Angaben und eine prägnante Begründung für die von Ihnen gewünschte Optimierung.

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrages. Eine definitive Rückmeldung, ob Ihr Antrag per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember umgesetzt werden kann, erfolgt zwischen Juli und September. Die jeweiligen Präsidenten/Innen der Fahrplanregionen sowie die Transportunternehmungen werden durch das Amt für Energie und Verkehr mit den Fahrplananträgen bedient.

Fahrplananträge können e
benfalls via fahrplanentwurf@gr.ch oder via Post an Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr, Ringstrasse 10, 7001 Chur eingereicht werden.