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Die Mitwirkung der Gemeinden sowie der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Faktor bei der Revision des WEP.

Nach der Erhebung der Grundlagen wird jeweils ein Entwurf des Objektblattes erstellt und dieser den Gemeinden, den kantonalen Ämtern, kantonalen Organisationen und der breiten Öffentlichkeit zur Mitwirkung unterbreitet.

Als erstes Ergebnis können wir nun den Entwurf der Objektblätter „Schutzwald“ und „Weidwald“ präsentieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2015.

Nachdem alle sieben Objektblätter vorliegen wird die Gesamtkoordination sichergestellt und anschliessend der gesamte WEP nochmals einer Mitwirkung unterzogen. Vor der Genehmigung durch die Regierung findet eine öffentliche Auflage statt.


Medienmitteilungen:
Langfristige Planung sichert den Bündner Schutzwald
Ina planisaziun a lunga vista segirescha il guaud da protecziun dal Grischun
Pianificazione a lungo termine assicura il bosco di protezione grigionese