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  • Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Urlaub oder Dienstverschiebung;
  • Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen.
  • Gesuche müssen immer begründet und belegt werden, ansonsten werden sie abgelehnt beziehungsweise nicht behandelt.
  • Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

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    Gesuch für Dienstverschiebung beim BABS

    Schutzdienstpflichtige, welche ein Aufgebot durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erhalten haben und eine Dienstverschiebung bzw. einen Urlaub beantragen möchten, haben das entsprechende Gesuchsformular an das BABS einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.