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Beschäftigung einer Apothekerin in Weiterbildung

Impfen in Apotheken

Gelegentlicher Grosshandel nach Art. 20 AMBV

Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel (Hausspezialitäten)

Import nicht zugelassener Arzneimittel

Betäubungsmittel

Merkblätter

Positionspapiere der Kantonsapothekervereinigung

Weitere Informationen zum Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten sind unter folgenden Links abrufbar:

Kantonsapothekervereinigung

Swissmedic