Berufe
Vorgehensweise
- Wählen Sie unter der Rubrik "Formulare" den gewünschten Beruf, öffnen Sie das entsprechende Gesuchsformular (pdf-Version), lesen dieses durch und stellen die entsprechend benötigten Belege zusammen.
- Legen Sie alle geforderten Belege dem ausgefüllten Gesuch bei.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch mit den erforderlichen Belegen nicht früher als 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme dem Gesundheitsamt ein.
- Damit das Gesuch fristgerecht bearbeitet werden kann, muss es vollständig mindestens 2 Wochen vor Tätigkeitsbeginn dem Gesundheitsamt vorliegen.
- Die Tätigkeitsaufnahme in eigener fachlicher Verantwortung darf erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung erfolgen.
- Die Berufsausübung ohne Bewilligung wird gestützt auf Art. 64 Abs. 2 lit. a) des Gesundheitsgesetzes mit Busse bis Fr. 20'000.-- geahndet.
Bewilligungen sind erforderlich für die fachlich eigenverantwortliche Ausübung eines Medizinalberufes:
- Ärztin / Arzt
- Zahnärztin / Zahnarzt
- Apothekerin / Apotheker
- Chiropraktorin / Chiropraktor
oder eines anderen Berufes der Gesundheitspflege:
- Optometrist/in bzw. Augenoptiker/in
- Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker
- Drogistin / Drogist
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Ergotherapeutin / Ergotherapeut
- Ernährungsberaterin / Ernährungsberater
- Logopädin / Logopäde
- Medizinische Masseurin / Masseur
- Osteopathin / Osteopath
- Pflegefachfrau / -mann
- Physiotherapeutin / Physiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Psychotherapeutin / Psychotherapeut
- Naturheilpraktikerin / Naturheilpraktiker
Rechtsgrundlagen