Die Fachstelle Gesundheitsförderung unterstützt Projekte, die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Graubünden stärken und zur Strategie des kantonalen Gesundheitswesens passen.
Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes kann der Kanton Graubünden finanzielle Beiträge an Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention leisten. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der Auswertung des Gesuches. Beitragsgesuche sind bei der Fachstelle Gesundheitsförderung einzureichen.
Beitragsberechtigt sind gesundheitsfördernde Projekte, die im Kanton Graubünden umgesetzt werden bzw. die Bündner Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus haben.
Grundsätzlich können für folgende Projektarten ein Gesuch um finanzielle Unterstützung gestellt werden:
Impulsveranstaltungen
Impulsveranstaltungen sind öffentliche und kostenlose Informations- und Sensibilisierungsanlässe, welche die Gesundheitskompetenz und Selbstwirksamkeit der Bündner Bevölkerung stärken und ein gesundheitsbewusstes Verhalten fördern. Die Themen Bewegung, Ernährung und Psychische Gesundheit werden mittels attraktiver Methoden; z. B. Fachvorträgen, Lesungen, Erzählcafés, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Filme, Theater oder praktischer Übungen vermittelt. Impulsveranstaltungen bieten die Möglichkeit zum sozialen Austausch untereinander und vermitteln der Zielgruppe lokale und regionale gesundheitsförderliche Angebote.
Weitere Infos und Voraussetzungen finden Sie hier: Impulsveranstaltungen
Projekte in Bündner Schulen
Projekte oder Programme, welche im Klassenverbund oder im Schulhaus realisiert werden und zur Stärkung einer gesunden Lebensweise der Schülerinnen und Schüler beitragen. Um Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule zu integrieren, unterscheiden wir hier zwei Möglichkeiten:
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Programm: Langfristiger, ganzheitlicher Ansatz, von der gesamten Schule getragen.
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Projekt: Zeitlich begrenzt, kann von einzelnen Klassen oder stufenübergreifend durchgeführt werden. Projekte sollen im Schulprogramm und/oder im Unterricht mit einer entsprechenden Vor- und Nachbereitung eingebettet werden.
Dokumente für Schulen
Projekt von gemeinnützigen Organisationen
Beitragsberechtigt sind gesundheitsfördernde Projekte von gemeinnützigen bzw. nicht gewinnorientierten Organisationen oder Gemeinden, die im Kanton Graubünden umgesetzt werden bzw. die Bündner Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus haben.
Dokumente für gemeinnützige Organisationen
Formelle Bedingungen
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Ein Gesuch muss vollständig mindestens einen Monat vor dem Projektstart eingereicht werden. Mit einer Rückmeldung kann innerhalb von zwei Wochen gerechnet werden. Rückwirkend ist keine finanzielle Unterstützung möglich.
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Die zur Verfügung stehenden Gelder für Projekte im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention sind limitiert. Die Anträge werden nach Eingang berücksichtigt. Im Sinne einer Startfinanzierung werden neue Projekte gegenüber wiederkehrenden prioritär behandelt. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützungsgelder.
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Nach der Realisierung des Projekts sind der Fachstelle Gesundheitsförderung eine kurze Schlussdokumentation sowie eine detaillierte Abrechnung sowie Rechnungskopien zuzustellen. Aufgrund dieser Angaben erfolgt die Auszahlung des Beitrags.
Finanzielles
Beiträge werden nur geleistet
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Wenn die Eigenleistungen des Veranstalters und Beiträge an Dritte ausgeschöpft sind.
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Die Beiträge der Fachstelle Gesundheitsförderung decken maximal 50% der Gesamtkosten ab und in der Regel nicht mehr als CHF 10'000 pro Projekt. Bei Impulsveranstaltungen max. CHF 2`000 pro Veranstaltung.
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Personalkosten der Gesuchsteller können nicht berücksichtigt werden.
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Ein finanzieller Beitrag an folgenden Ausgaben sind möglich: Miete Räumlichkeit, Honorare Referentinnen und Referenten und Moderationspersonen, Vorführrechte, Verpflegung, Schaltung Inserate.
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Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen (Schlussdokumentation und detaillierte Abrechnung), wobei die im Projektplan umschriebenen Projektziele erreicht sein müssen.
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Der gesprochene Betrag ist ausschliesslich für das Projekt einzusetzen.
Ausschlusskriterien
Keine finanzielle Unterstützung von Seiten der Fachstelle Gesundheitsförderung erfahren;
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Projekte mit kommerziellem Charakter
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Jährliche Sporttage bzw. Sportlager sowie Ausflüge
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Bewegungs- und Unterrichtsmaterial für Pausenplatz und Klassenzimmer
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Projekte, welche von anderen kantonalen Stellen oder J+S Gelder finanzielle Unterstützung erhalten
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Projekte, die im Konflikt zu Aktivitäten der Fachstelle Gesundheitsförderung oder dessen Partnern stehen