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Per 1. Januar 2017 tritt die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000, KPG) vom 8. Dezember 2015 in Kraft. Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage um im betreuten Wohnen anfallende Kosten den Mieterinnen und Mietern als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergüten zu können.

Die Broschüre "Zwischen Heim und Daheim" wurde im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Grundlagen zum Betreuten Wohnen im Oktober 2016 überarbeitet.

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