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Mehr Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige

Die Regierung nimmt den Bündner Aktionsplan «Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen in Graubünden» zur Kenntnis. Sie beauftragt in diesem Zusammenhang das Gesundheitsamt, die im Aktionsplan formulierten Massnahmen umzusetzen.

Die Massnahmen orientieren sich an drei Schwerpunkten: Der erste Schwerpunkt zielt auf die Sensibilisierung der Bevölkerung und auf die Bedeutung der betreuenden und pflegenden Angehörigen in der Gesellschaft ab. Der zweite Schwerpunkt hat die Verbesserung der Bedingungen für betreuende und pflegende Angehörige zum Gegenstand. Hier sind neben präventiven Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger auch die Schaffung von kantonalen Bestimmungen für die Entschädigung von Betreuungs- und Pflegeleistungen geplant. Der dritte Schwerpunkt beinhaltet Massnahmen zur Verbesserung der Information und Sensibilisierung von Arbeitgebenden.

Der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für die Ausrichtung einer Betreuungszulage für betreuende und pflegende Angehörige vor Eintritt ins AHV-Alter hat die Regierung bereits im November 2022 (Medienmitteilung vom 9. November 2022) zugestimmt.

Weiter Informationen für betreuenden und pflegende Angehörige finden Sie hier. 

 

((Übersetzung in weitere Sprachen in Bearbeitung))