Ab dem 1. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt abgegeben. Bei den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.
Wichtige Hinweise zur Beantragung der Vignette
Alle bisherigen Inhaber einer Vignette des Vorjahres, werden anfangs Jahr automatisch eine Pro-Forma Rechnung per Post zugestellt bekommen, welche die Gebühren für die neue Vignette enthalten wird. Sobald diese Rechnung beglichen wird, wird Ihnen die neue Vignette per Post zugestellt. Sofern Sie fürs neue Jahr keine Vignette mehr möchten, können Sie die Pro-Forma Rechnung einfach als gegenstandslos betrachten und vernichten.
Für die Neulösung von Motorfahrrädern oder E-Bikes können Sie die Vignetten und/oder Kontrollschilder bei uns beantragen. Dafür ist ein Antragsformular auf unserer Webseite aufgeschaltet, welches ausgefüllt mit den Fahrzeugpapieren eingereicht werden muss. Das Antragsformular kann auch am Schalter des Strassenverkehrsamts oder über den Postweg bezogen werden.
Haftpflichtversicherung / Vorgehen im Schadenfall
Ihr Mofa oder E-Bike ist bei der AXA Versicherungen AG kollektiv versichert.
Im Schadenfall können Sie sich unter Angabe der Policen-Nummer 14.708.317 direkt an die Versicherung wenden. Kontakt zur Versicherung sowie weitere wichtige Infos finden Sie auf dem folgenden Merkblatt der AXA Versicherungen AG.
Merkblatt AXA Kollektiv-Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Mofas
E-Bike
Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über E-Bikes (Elektrofahrräder) finden Sie hier.