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Fahrzeugausweis
 

Kein Fahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.

Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich. Der elektronische Versicherungsnachweis ist der Nachweis für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.

Änderung von Daten

Als Inhaber eines Ausweises sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, uns innert 14 Tagen Änderungen der im Ausweis eingetragenen Daten zu melden.

Sofern sich bei Ihnen eine der nachfolgenden Änderungen ergeben hat, teilen Sie uns dies bitte unter Beilage der dort aufgeführten Unterlagen mit:

Adressänderung

  • Fahrzeugausweis, nur wenn die Adressänderung Innerhalb des Kantons stattfindet

Namensänderung

  • Fahrzeugausweise

  • Für jeden Fahrzeugausweis müssen Sie bei Ihrer Versicherung jeweils einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) anfordern.

  • Für alle Ausweise benötigen wir die Fotokopie eines amtlichen Dokumentes, welches die Namensänderung belegt (Eheschein, Scheidungsurkunde, Familienbüchlein, Pass usw.).

Kantonswechsel

  • Fahrzeugausweise

  • Für jeden Fahrzeugausweis müssen Sie bei Ihrer Versicherung jeweils einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) anfordern.

  • Kontrollschilder des vorherigen Kantons werden beim Wechsel am Schalter an das zuständige Strassenverkehrsamt zurückgesandt. Beim Wechsel der Kontrollschilder auf dem Postweg sind die bisherigen ausserkantonalen Schilder durch den Halter an das zuständige Strassenverkehrsamt zu retournieren.

  • Für alle Ausweise eine Fotokopie des Schriftenempfangsscheines oder der Wohnsitzbestätigung der neuen Wohngemeinde.

Versicherungswechsel

  • Fahrzeugausweis und einen neuen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn).

Bei Wegzug in einen andern Kanton wenden Sie sich bitte direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzkantons.

Ausweis Vermisst

Ist Ihnen der Fahrzeugausweis abhanden gekommen? Dann müssen Sie sich ein entsprechendes Duplikat ausstellen lassen.

Das entsprechende Formular und die notwendigen Informationen finden Sie hier