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Kollektiv-Fahrzeugausweis / Händlerschild
 

Kollektiv-Fahrzeugausweise können wir an Betriebe erteilen, die

◾ gewerbsmässig mit Fahrzeugen zu tun haben,

◾ über die erforderlichen Bewilligungen verfügen,

◾ Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und

◾ soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeug-Gewerbes handelt, die vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.

Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt den Inhaber, die zugehörigen Händlerschilder an geprüfte und nichtgeprüfte Fahrzeuge der im Ausweis genannten Art anzubringen.

Die betreffenden Fahrzeuge müssen aber betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen.