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Ersatzfahrzeugausweis
 

Wenn Ihr ordentlich immatrikuliertes Fahrzeug z.B. wegen einer Reparatur in die Garage muss und daher vorübergehend nicht gebrauchsfähig ist, dann haben Sie die Möglichkeit, auf die gleichen Kontrollschilder ein anderes Fahrzeug einzulösen.

Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können Sie bei uns einen Ersatzfahrzeugausweis beziehen. Dieser Ausweis berechtigt Sie dann als Halter, während längstens 30 Tagen ein nicht dem ordentlichen Fahrzeugausweis entsprechendes Fahrzeug mit den Ihnen zugeteilten Kontrollschildern in Verkehr zu setzen.

Die Bewilligung für die Verwendung des Ersatzfahrzeugs wird allerdings nur erteilt, wenn der Fahrzeugausweis des Originalfahrzeugs beim Strassenverkehrsamt hinterlegt wird.