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BVD-Ausrottung - Start zur zweiten Hälfte der Übergangsphase
Foto © ALT


Ab dem 1. November 2026 kann ein Landwirtschaftsbetrieb mit grüner BVD-Ampel (Anzeige für BVD-Status) den neuen Status «BVD-frei» erhalten. Dafür dürfen in den 12 Monaten davor nur Tiere aus Betrieben mit ebenfalls grüner BVD-Ampel zugekauft werden. Betriebe, die nicht BVD-frei sind, haben ab diesem Datum starke Einschränkungen im Tierverkehr.

Die Hintergründe dazu stehen im aktuellen Bericht des Bündner Bauer Nummer 43 | 2025 vom 24. Oktober 2025 oder unter Tierseuchen auf dieser Webseite.