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Grundbuchamt

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Grundbuchinspektorat

Als Fachstelle im Grundbuchwesen inspiziert und instruiert das Grundbuchinspektorat die Grundbuchämter, erlässt Weisungen zur Grundbuchführung und erteilt Rechtsauskünfte im Fachbereich. Ausserdem werden die Grundbuchkreise bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuchs unterstützt und fertig gestellte Grundbuchanlagen geprüft.

Grundbuchkreise

Im Kanton ist die Aufgabe der Grundbuchführung an die Gemeinden weiterdelegiert, wobei sich mehrere Gemeinden mit Zustimmung der Regierung zu einem Grundbuchkreis zusammenschliessen können. Gegenwärtig bestehen 17 Grundbuchkreise. Diesen obliegt neben der Führung des Grundbuchs die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs, das Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften über Rechte an Grundstücken sowie die Vornahme von Beglaubigungen.

Aufsichtsstellen

Kantonale Aufsichtsstelle über das Grundbuchwesen ist das Departement für Volkswirtschaft und Soziales. Die Oberaufsicht über das Grundbuch obliegt dem Bund. Die notarielle Tätigkeit der Grundbuchämter unterliegt der Disziplinaraufsicht durch die Notariatskommission.