Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert. Für dessen Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig.
Das GIHA führt das Handelsregister, welches der Konstituierung und Identifikation von Unternehmen dient. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter. Das Register ist öffentlich, und jedermann kann Auszüge und Aktenkopien verlangen.
Im Handelsregister sind rund 15’000 aktive Unternehmen eingetragen.
Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorwiegend bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen. Aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters gilt eine gesetzliche Kenntnisvermutung. Niemand kann einwenden, er habe eine publizierte Eintragung nicht gekannt (Art. 933 OR).
Registerführer: Lombardini Arno, RA lic. iur.
Stellvertreterin: Giovanoli Debora
Schalterstunden:
08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00, Freitag bis 16:00
Schweizerisches Transparenzregister
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Es verpflichtet einen Grossteil der schweizerischen Unternehmen sowie bestimmte ausländische Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Schweizerischen Transparenzregister zu melden.
Detaillierte Informationen zu den meldepflichtigen Unternehmen, den Fristen und dem Vorgehen finden Sie unter www.transpareg.admin.ch. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich auf elektronischem Weg über www.easygov.swiss.