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Auf der Grundlage des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und gewisse Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für die genannten Waren und Dienstleistungen.

Unter der Oberaufsicht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) teilen sich der Kanton Graubünden und die Gemeinden die Aufgaben, die sich aus der Überwachung der korrekten Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften ergeben.

Die Preiskontrollstellen der politischen Gemeinden überwachen die Einhaltung vor Ort, also zum Beispiel in Verkaufsgeschäften, bei Ausverkäufen, etc. und leitet Verstösse gegen die Vorschriften über die Bekanntgabe von Preisen dem Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) weiter, welches nötigenfalls Strafanzeige erstattet.