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Nach zwei corona-bedingt ausserordentlichen Jahren ist man im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) weitestgehend zur Normalität zurückgekehrt.
Sie finden alle Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der KAE unter diesem Link:
Kurzarbeitsentschädigung

 

Kurzarbeit für wetterbedingte Kundenausfälle


Es ist denkbar, dass Sie aufgrund des aktuellen Schneemangels Kundenausfälle und damit verbunden auch Arbeitsausfälle zu verzeichnen haben.

Für diese Arbeitsausfälle können Sie allenfalls Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Diese Entschädigung melden Sie mit dem Formular 10056d beim KIGA an. Die Kontaktdaten finden Sie nachstehend.

Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats einzureichen.

Weitere Infos dazu sind direkt auf dem Meldeformular und in den Weisungen AVIG KAE C 15 – C 23 zu finden.

 

Für die Abrechnung sind die folgenden Formulare zu verwenden:
Abrechnung KAE - ordentliches Verfahren gültig bis 31.03.2023 (Exel-Formular)
Abrechnung KAE – ordentliches Verfahren gültig bis 31.12.2022 (Excel-Formular)
Formular 716.322 d (pdf)
Formular 716.324 d (pdf)
Formular 716.307.1 d (pdf)


Die Formulare reichen Sie idealerweise per E-Mail an folgende Adresse ein: linus.berther@alk18.gr.ch
Alternativ ist auch die Einreichung per Post möglich an:
Arbeitslosenkasse Graubünden, z.H. Herr Linus Berther, Ringstrasse 10, 7001 Chur

 

Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemarktlage
Merkblatt für Betriebe(PDF, 387 kB, 03.10.2022)

Voranmeldung von Kurzarbeit

NEU: eServices – Einfache digitale Übermittlung
Ab sofort ist es möglich, die «Voranmeldung von Kurzarbeit» online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie mit oder ohne Log-in benutzen. Der Vorteil des Log-in ist die automatische Übernahme der von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen.

Alternativ zu den eServices können Sie Ihre Voranmeldung auch weiterhin unter folgenden Adressen einreichen:
kurzarbeit@kiga.gr.ch
oder
KIGA Graubünden
Voranmeldung KAE
Ringstrasse 10
7001 Chur

Telefonische Auskünfte zur Voranmeldung: Sollten allfällige Unklarheiten durch die Informationen auf www.arbeit.swiss nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen für telefonische Auskünfte unter der Nummer +41 81 257 50 41 zur Verfügung.

 

Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung

NEU: eServices – Einfache digitale Übermittlung
Ab sofort ist es auch möglich, den «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie mit oder ohne Log-in benutzen. Der Vorteil des Log-in ist die automatische Übernahme der von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen.

Alternativ dazu können Sie das Formular "Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung" nach wie vor via Mail einreichen unter folgender Adresse:
kurzarbeit@alk18.gr.ch
oder
Arbeitslosenkasse Graubünden
Ringstrasse 10
7001 Chur

Für die einzelnen Abrechnungsperioden verwenden Sie die Formulare auf folgender Seite:
eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung

Telefonische Auskünfte zur Abrechnung:
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter der Nummer +41 81 257 23 68 zur Verfügung.