Stellungnahme zu den Sanierungsvarianten
Repower hat verschiedene Varianten zur Verminderung oder Vermeidung von künstlichen Wasserstandsschwankungen im Poschiavino erarbeitet.
Der Kanton ist an der Haltung der betroffenen Gemeinde und Organisationen gegenüber den vorgeschlagenen Massnahmen interessiert, weil diese lokale Auswirkungen haben. Die betroffenen Gemeinden und Organisationen werden per E-Mail zur Stellungnahme aufgefordert.
Detaillierte Unterlagen finden Sie ganz unten im Kapitel Dokumente. Diese stehen grundsätzlich allen Interessierten zur Verfügung.
Künstliche Wasserstandschwankungen durch Wasserkraftwerke (Schwall und Sunk)
Wenn ein Kraftwerk mit Wasser aus einem Speichersee Strom produziert, nimmt der Abfluss im Fluss unterhalb des Kraftwerks plötzlich zu. Wenn die Stromproduktion beendet wird, nimmt der Abfluss rasch wieder ab. Solche künstlichen Abflussschwankungen nennt man Schwall und Sunk.
Im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), wurden auf den 1. Januar 2011 Änderungen in Kraft gesetzt (Art. 39a GSchG). Diese bezwecken, die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökosysteme zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Folgen von künstlichen Abflussschwankungen in Gewässern unterhalb von Wasserkraftanlagen, dem sogenannten Schwall und Sunk.
Schwall und Sunk führt unter anderem dazu, dass
- Jungfische, Fischbrütlinge oder Insektenlarven stranden, weil sie dem schnellen Wasserrückgang nicht folgen können;
- Jungfische, Fischbrütlinge oder Insektenlarven Fluss abwärts geschwemmt werden, weil sie der Strömung nicht ausweichen können;
- der abgelegte Fischlaich weggespült wird oder zeitweise austrocknet und dadurch abstirbt;
- künstliche Temperaturschwankungen im Gewässer auftreten und dadurch die Entwicklung von Wassertieren beeinträchtigt wird;
- die Entwicklung von Wassertieren stark beeinträchtigt wird.
Aufgrund der neuen Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz müssen künstliche Abflussveränderungen, welche die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen, von den Inhabern der Wasserkraftwerke mit baulichen Massnahmen verhindert oder beseitigt werden. Die Massnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2030 umgesetzt werden.
Die Inhaber solcher Wasserkraftwerke wurden von der Regierung des Kantons Graubünden verpflichtet, mögliche Sanierungsmassnahmen zu prüfen und umsetzbare Massnahmen vorzuschlagen.
Diese Massnahmen liegen in Form eines Variantenstudiums vor. Darin hat Repower die nach Ihrer Ansicht besten Sanierungsmassnahmen bezeichnet.