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An die Anschaffung von Sportmaterialien und Sportgeräten kann ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von 40 % der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden. Das Sportmaterial muss im Besitz des Vereins sein. Davon ausgeschlossen ist die persönliche Ausrüstung eines Sportlers. Die Anschaffung beziehungsweise Bestellung darf erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

Bevor Sie das Online-Gesuchsformular ausfüllen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Kostenzusammenstellung mit Offerten (elektronisch)
  • Erfolgsrechnung, Bilanz und Revisorenbericht der letzten zwei Jahre (elektronisch)
  • Kontoverbindung wie bei der Bank/Post hinterlegt

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Weisungen betreffend Beiträge für Sportmaterial und Sportgeräte zwingend einzuhalten sind. Die Anschaffung darf gemäss Art. 5 c), erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

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Merkblatt betreffend Anschaffung von Sportwaffen