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Warum geschlechtergerecht formulieren?

Sprache beeinflusst unser Denken. Und unser Denken zeigt sich in unserer Sprache. Worte können unsere Realität gestalten und verändern, sie formen unsere Vorstellung der Welt. Werden ausschliesslich männliche Personenbezeichnungen (generisches Maskulinum) benutzt, sind Frauen nicht Teil unserer sprachlichen Realität – sie werden unsichtbar.

Vom generischen Maskulinum wird somit abgeraten. Ebenfalls unzulässig ist eine einleitende Generalklausel, die darauf hinweist, dass alle männlichen Personenbezeichnungen Frauen miteinschliessen. Dabei handelt es sich um eine Scheinlösung. Werden Menschen nicht angesprochen und benannt, sondern lediglich mitgemeint, fühlen sie sich nicht adressiert. Daher ist es wichtig, eine Sprache zu verwenden, die möglichst alle einbezieht.

Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache unterstützt: 

  • die  Gleichstellung von Frau und Mann. Frauen und Männer treten in allen Kontexten gleichermassen in Erscheinung.
  • die Klarheit der Sprache. Es werden die Personen benannt, die auch tatsächlich benannt werden möchten.
  • gesellschaftliche Veränderungen. Weibliche Personenbezeichnungen in traditionell männlichen Domänen und männliche Präsenz in stereotypisch weiblichen Kontexten dienen dem Abbau von klassischen Rollenbildern und Geschlechterstereotypen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Gendergerechte Sprache ist keine Hexerei. Eine kompakte Übersicht über die Sprachverwendung in der Kantonalen Verwaltung Graubünden bietet der Sprachmerkblatt der Kantonalen Verwaltung Graubünden.  

Genderzeichen: ja oder nein?

Sonderzeichen wie der Genderstern (Schüler*innen), der Gender-Gap (Forscher_innen) oder der Gender-Doppelpunkt (Leiter:innen) schliessen auch Menschen ein, die vom binären Geschlechtermodell nicht erfasst werden. Dazu gehören insbesondere non-binäre Menschen. Die Verwendung von Genderstern, -gap oder -Doppelpunkt trägt somit zu einer gendersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache bei.

Die Eidgenössische Bundeskanzlei hat in ihrer Weisung vom Juni 2021 mitgeteilt, dass sie diese typografischen Mittel als ungeeignet betrachtet, um alle Menschen einzubeziehen. Als Gründe führt sie u. a. die Beeinträchtigung der Lesbarkeit, die Entstehung grammatisch falscher Formen (z. B. Bauer*in) und eine mangelnde Barrierefreiheit auf. Die Kantonale Verwaltung Graubünden hält sich an die Vorgaben des Bundes, der die Diskussion über die Alternativen abwarten und sich dann für eine einheitliche Lösung entscheiden möchte.

Für die Kommunikation ausserhalb formal-juristischer Bereiche, insbesondere im direkten Austausch mit betroffenen Personen, empfiehlt die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann die Verwendung des Gender-Sterns (*): er ist derzeit die von der Community am meisten verwendete Form. Gerne berät die Stabsstelle bei Fragen.

Geschlechtsneutrale & geschlechtsabstrakte Formulierungen 

Wenn die Rollen, Funktionen oder Handlungen von Personen im Vordergrund stehen, eignen sich neutrale und geschlechtsabstrakte Formulierungen. Die Begriffe treffen keine Aussage über das Geschlecht der benannten Personen.

Geschlechtsneutrale Formulierungen

Hierbei handelt es sich um Adjektive (z. B. gesund) resp. Partizipien (z. B. arbeitend), die zu Substantiven gemacht werden (z. B. die Gesunden, die Arbeitenden).

Zum Beispiel:

  • die Gesunden, die Kranken, die Alten, die Jungen, die Erziehungsberechtigten, die Anwesenden, die Abwesenden, die Arbeitslosen, die Arbeitssuchenden, die Stellensuchenden, die Angestellten, die Mitarbeitenden, die Selbstständigerwerbenden, die Beschäftigten, die Teilnehmenden, die Stimmberechtigten, die Gewählten, die Vorsitzenden, die Delegierten, die Mitunterzeichnenden, die Lernenden, die Studierenden, die Dozierenden, die Kulturschaffenden, usw.

Achtung: Die Geschlechtsneutralität ist nur in der Mehrzahl gewährleistet. In der Einzahl ist das grammatische Geschlecht am Artikel erkennbar (z. B. die Gesunde, der Arbeitende). Sollen sowohl Frauen als auch Männer einzeln bezeichnet werden, wird besser die geschlechtsspezifische Personenbezeichnung verwendet (z. B. die Dozentin statt die Dozierende)

Geschlechtsabstrakte Formulierungen

Es gibt Personenbezeichnungen, die zwar ein grammatikalisches Geschlecht (der, die, das), aber keine geschlechtsspezifische Bedeutung haben. Deshalb können sich diese Bezeichnungen auf Männer und auf Frauen beziehen. Sie sind geschlechtsabstrakt.

Zum Beispiel:

  • die Person, der Gast, der Mensch, das Mitglied, die Lehrperson, das Schulkind, das Opfer, die Geisel, der Elternteil, die Aushilfe, die Haushaltshilfe, die Führungskraft, die Fachperson, usw.

Kollektive Formulierungen

Kollektivbezeichnungen machen es möglich, von Personen oder Institutionen zu sprechen, ohne diese einzeln zu benennen.

Zum Beispiel:

  • Team, Equipe, Personal, Besatzung, Abteilung, Leitung, Projektleitung, Geschäftsleitung, Delegation, Arbeitsgruppe, Gruppe, Kader, Kollegium, Belegschaft, Fachleute, Publikum, Bevölkerung, Stimmvolk, Rat, Regierung, Gremium, Präsidium, Vorstand, Personal, Pflegepersonal, Leute, Feuerwehrleute, Kaufleute, Paar, Geschwister, usw.

Paarformen

Die Paarform verwendet die weibliche und männliche Form eines Substantivs, nennt also Frauen und Männer explizit. Sie eignet sich, wenn sich kein sinnvoller geschlechtsneutraler oder geschlechtsabstrakter Ausdruck finden lässt. Ob zuerst die weibliche oder die männliche Form verwendet wird, spielt keine Rolle. Die einmal gewählte Reihenfolge sollte allerdings beibehalten werden. Paarformen werden empfohlen:

  • in Bereichen, in denen es Geschlechterstereotypen gibt (z. B. Technikbereich, Gesundheitswesen).
  • in Texten, in denen Frauen und Männer angesprochen oder explizit Thema sind.

Zum Beispiel:

  • In Pontresina ist am Abend für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Rahmenprogramm vorgesehen.
  •  Noch nie haben sich so viele Schülerinnen und Schüler zur Aufnahmeprüfung für die Bündner Talentschulen angemeldet.
  • Die Entwicklung der Hirschbestände zeigt, dass die Arbeit der Jägerinnen und Jäger Früchte trägt.

Achtung: Wenn zu viele Paarformen in einem Text vorkommen, wird er schwerfällig. Alternativ kann auf neutrale oder geschlechtsabstrakte Formulierungen zurückgegriffen werden. Die Kurzform soll ausschliesslich in Tabellen, Formularen, Aktennotizen oder in sozialen Medien zum Einsatz kommen.

Kurzform

Kurzformen sind durch Schrägstrich abgekürzte Paarformen. Sie sind ausschliesslich in Fällen von Platzmangel zu verwenden und somit für Fliesstexte nicht geeignet.

Zum Beispiel:

  • Helfer/-innen, Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen, Arbeitnehmer/-innen, Teilnehmer/-innen usw.

Achtung: Die Kurzform soll ausschliesslich in Tabellen, Formularen, Aktennotizen oder in sozialen Medien zum Einsatz kommen. Auf Kurzformen ist zudem zu verzichten, wenn sie nur schwer aufzulösen sind

Weglassprobe

Die Verwendbarkeit einer Kurzform lässt sich mittels der Weglassprobe ermitteln: Beim Weglassen des Schrägstrichs müssen zwei korrekte Vollformen entstehen:

Zum Beispiel

  • Die Mitarbeiter/-innen = die Mitarbeiterinnen bzw. die Mitarbeiter
  • Der Kollegen/-innen = der Kollegen bzw. der Kollegeninnen

Umformulierungen

Um Umständlichkeit zu vermeiden, kann eine Umformulierung sinnvoll sein. Oftmals ist es möglich, in Sätzen auf geschlechterbezogene Formulierungen zu verzichten.

Zum Beispiel durch: 

unpersönliche Pronomen: alle, niemand, wer, diejenigen, jene

  • Wer die Prüfung gemacht hat, kann gehen
  •  Wer die Prüfung gemacht hat, der kann gehen

 

direkte Anrede

  • Bitte füllen Sie die Formulare vorgängig aus.
  • Patienten müssen das Formular vorgängig ausfüllen.

 

Infinitiv

  • Bitte die Regeln beachten.
  •  Besucherinnen und Besucher müssen die Regeln beachten.

 

Passivsatz

  • Die Spesen werden monatlich ausgezahlt.
  •  Der oder die Vorgesetzte zahlt die Spesen monatlich aus. 

 

handlungsbezogene Substantive

  • Für die Nutzung steht ein privater Zugang zur Verfügung.
  •  Dem Nutzer steht ein privater Zugang zur Verfügung

 

die Hilfe von Adjektiven

  • Die handwerkliche Arbeit wird morgen durchgeführt.
  •  Die Handwerker führen die Arbeit morgen durch.

Übereinstimmung im Satz (Kongruenz)

Auch bei Wörtern, die keine Person bezeichnen, sollte das grammatische Geschlecht beachtet werden.

Zum Beispiel:

  • Die Kantonale Verwaltung nimmt ihre Verantwortung als Arbeitgeberin ernst.

Kreativität erwünscht!

Die aufgeführten Prinzipien in diesem Merkblatt lassen sich miteinander kombinieren. Je nach Kontext, Textsorte und Aussage gibt es viele Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Die besten Texte entstehen, wenn bereits im Vorfeld daran gedacht wird, alle Geschlechter sichtbar zu machen und auf stereotype Rollenbilder zu verzichten.

Kontrollfragen

Nachdem Verfassen eines Textes kann dieser mithilfe der Kontrollfrage auf geschlechtergerechte Sprache überprüft werden.

  • Nehme ich mir Zeit und Raum für Paarformen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) oder geteilte Pronomen und Artikel (die oder der Vorgesetzte)?
  • Beuge ich Stereotypisierungen mittels Paarformen in bestimmten Kontexten vor?
  • Benutze ich geschlechterneutrale Personenbezeichnungen (Mitarbeitende)?
  • Baue ich geschlechterabstrakte Formen ein (Lehrkraft)?
  • Reduziere ich Umständlichkeit durch Umformulierungen?
  • Passe ich Substantive an ihr grammatikalisches Geschlecht an (die Verwaltung als Arbeitgeberin)?

Tipps für geschlechtergerechte Sprache