Nicht vorgedruckter (leerer) Wahlzettel
Wer den «leeren» Wahlzettel benutzt, kann die Ordnungsnummer und/oder Parteibezeichnung eines vorgedruckten Wahlzettels seines Wahlkreises darauf schreiben – muss aber nicht. Fehlen Bezeichnung und Ordnungsnummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen ausgewiesen.
Der «leere» Wahlzettel muss mindestens den Namen einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandidaten enthalten. Kumulieren ist auch hier nur in Mehrsitzwahlkreisen möglich.