Sie erhalten für alle Listen Ihres Wahlkreises vorgedruckte Wahlzettel sowie einen nicht vorgedruckten («leeren») Wahlzettel. Die Wahlzettel sind in Blockform zusammengefasst (Wahlzettelbüchlein im A5-Format). Für die Stimmabgabe trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Es darf nur ein amtlich vorgedruckter oder der «leere» Wahlzettel verwendet werden – selbst hergestellte Wahlzettel sind ungültig.
Ausfüllen des Wahlzettels
- Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Beim «leeren» Wahlzettel können Sie die Kandidierenden frei zusammenstellen.
- Der Wahlzettel darf nur persönlich und handschriftlich ausgefüllt und abgeändert werden.
- Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein.
- Um Verwechslungen auszuschliessen sollten mindestens der Name und Vorname sowie die Nummer der gewünschten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufgeschrieben werden.
- Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen oder offensichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig.
- Zusatzstimmen: Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als Zusatzstimmen angerechnet, deren Parteibezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.
Verwendbare Wahlzettel
Wichtig
Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr als einen Wahlzettel ins Stimmkuvert legen, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Das korrekte Ausfüllen des Wahlzettels ist hier im Video ganz einfach erklärt: