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Sie erhalten für alle Listen Ihres Wahlkreises vorgedruckte Wahlzettel sowie einen nicht vorgedruckten («leeren») Wahlzettel. Die Wahlzettel sind in Blockform zusammengefasst (Wahlzettelbüchlein im A5-Format). Für die Stimmabgabe trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Es darf nur ein amtlich vorgedruckter oder der «leere» Wahlzettel verwendet werden – selbst hergestellte Wahlzettel sind ungültig.

Ausfüllen des Wahlzettels

  • Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Beim «leeren» Wahlzettel können Sie die Kandidierenden frei zusammenstellen.
  • Der Wahlzettel darf nur persönlich und handschriftlich ausgefüllt und abgeändert werden.
  • Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein.
  • Um Verwechslungen auszuschliessen sollten mindestens der Name und Vorname sowie die Nummer der gewünschten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufgeschrieben werden.
  • Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen oder offensichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig.
  • Zusatzstimmen: Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als Zusatzstimmen angerechnet, deren Parteibezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.

Verwendbare Wahlzettel

Wichtig

Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr als einen Wahlzettel ins Stimmkuvert legen, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Das korrekte Ausfüllen des Wahlzettels ist hier im Video ganz einfach erklärt:

 

Object reference not set to an instance of an object.

Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten

In den Grossen Rat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, die auf einem der amtlichen Wahlzettel (Listen) Ihres Wahlkreises stehen.

Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten

  • Ein Wahlzettel darf nicht mehr Namen von Kandidierenden enthalten, als im betreffenden Wahlkreis Grossrätinnen und Grossräte zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel).
  • Eine Kandidatin / ein Kandidat darf nicht mehr als zweimal aufgeführt werden. In Einerwahlkreisen nur einmal.
  • Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen.
  • Der Wahlzettel muss auf jeden Fall mindestens den Namen einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandidaten enthalten, um gültig zu sein.

Erläuterungen als PDF

Die Wahlanleitung ist auch als PDF verfügbar:

Wahlanleitung als PDF

Erläuterungen für Menschen mit Behinderung

Die Wahlanleitung ist auch speziell für Menschen mit Behinderung verfügbar:

Wahl-Anleitung in Leichter Sprache

Wahlanleitung für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (CD-Daten im Daisy-Format)

Informationen über Daisy-Reader finden Sie auf der Webseite der «Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte»