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Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV; BR 872.100) wurde erstmalig im Jahr 1994 erlassen und seit damals kaum revidiert. Auf Bundesebene erfolgten in der Zwischenzeit zahlreiche Revisionen. Diese umfassen mehrere Bahnreformen sowie die Einführung des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Überdies wurde die Verordnung über die Abgeltung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16) erlassen. Alle diese Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden. Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Totalrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung und schlägt Anpassungen auf kantonaler Ebene vor. Überdies sollen die Erschliessungskriterien im Zusammenhang mit dem ÖV für sämtliche Gebiete im Kanton unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben im regionalen Personenverkehr angepasst werden.

Eröffnung: 25. Juni 2021
Frist abgelaufen: 27. September 2021

Vernehmlassungsdokumente DIEM