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Aufgrund der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes muss auch die dazugehörige Verordnung revidiert werden. Auf Verordnungsstufe wird normalerweise keine Vernehmlassung durchgeführt. Da die Änderungen der Verordnung in diesem Fall jedoch grössere Auswirkungen haben könnten, kann bis am 12. April 2017 zu den Änderungen Stellung genommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen der Verordnung praxistauglich ausgestaltet sind. In der Verordnung werden die Pflichten der Gesundheitsfachper-sonen und der Betriebe des Gesundheitswesens konkretisiert.

Eröffnung: 16. Februar 2017
Frist abgelaufen: 12. April 2017

Vernehmlassungs Dokumente DJSG