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Das Amt für Schätzungswesen und die Gebäudeversicherung Graubünden sollen verstärkt zusammenarbeiten. Durch eine Koordination der Betriebsabläufe sollen die Kosten der Schätzungen gesenkt werden und zum Vorteil aller Beteiligten (Kanton, Gemeinden, Gebäudeversicherung und die Hauseigentümer). Die Regierung hat dazu eine Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes und eine Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen für die Vernehmlassung freigegeben.
 
Die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes beinhaltet folgende Eckpunkte:
  • Die Grenzwerte für Versicherungsanpassungen ohne Schätzung sollen nach oben angepasst werden.
  • Die freiwillige Versicherung von gebäudeähnlichen Gebäuden und von der Versicherungspflicht ausgenommenen Gebäuden durch die GVG sollen abgeschafft werden.
  • Die Bestimmung, wonach Alpgebäude, Ställe und Hütten, die ausserhalb von Ortschaften stehen und mehr als 100 Meter vom nächsten versicherungspflichtigen Gebäude entfernt sind, nicht obligatorisch versichert sind, soll aufgehoben werden.
  • Bei bestehenden Gebäuden in gelben Gefahrengebieten und bei bestehenden Gebäuden in blauen Gefahrenzonen sollen Anreizfinanzierungen der Gebäudeversicherung den Gebäudeeigentümer dazu motivieren, Elementarschadenpräventionsmassnahmen vorzunehmen (Objektschutz).

Eröffnung: 12.01.2016
Frist: 15. April 2016
 

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