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Mit dieser Revision sollen die in Ergänzung zum Bundesrecht notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting als ordentlicher dritter Stimmkanal für alle Stimmberechtigten und auf allen Ebenen des Kantons geschaffen werden. Sie beinhaltet als Kernelemente ein allgemeines Anmeldeverfahren für die Stimmberechtigten, die E-Voting nutzen wollen, sowie ein Anmeldeverfahren für alle Behördenwahlen im Majorzverfahren, soweit diese an der Urne stattfinden. Wesentlich ist weiter, dass Regionen und Gemeinden mit Urnenabstimmung bei eigenen Urnengängen, die gleichzeitig mit eidgenössischen oder kantonalen stattfinden, die elektronische Stimmabgabe zulassen. Damit gelten einheitliche Regeln für alle Staatsebenen.
Vorbereitung und Einführung von E-Voting sollen in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in zwei Etappen ab 2020 erfolgen.

Eröffnung: 24. März 2017
Frist abgelaufen: 24. Juni 2017