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Betriebsunterbruch von 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 infolge Systemumstellung

Aufgrund einer Systemumstellung sind schweizweit alle Systeme der RAV und der Arbeitslosenkassen sowie die Plattform Job-Room vom 19. Dezember 2025 (12.00 Uhr) bis zum 6. Januar 2026 (07.00 Uhr) ausser Betrieb.

 

Unterbruch

Dies bedeutet:
• Es sind keine Auszahlungen von Arbeitslosenentschädigung möglich.
• Es sind keine Online-Anmeldungen beim RAV möglich - melden Sie sich daher so früh wie möglich aber unbedingt vor dem 19.12.2025 via Job-Room an*
• Es sind keine individuellen Auskünfte möglich.
• Es ist keine Nutzung der eServices möglich.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

*während dem Betriebsunterbruch haben Sie folgende Möglichkeiten, sich anzumelden:
• Persönlich in unseren RAV (22./23. Dez, 29./30. Dez, 5. Jan, bitte Öffnungszeiten beachten)
• Telefonisch unter +41 81 257 31 13 oder Hotline Arbeitsvermittlung GR +41 81 257 30 84 (während der Öffnungszeiten)
• Über das Online-Formular (wird rechtzeitig hier aufgeschaltet)

Nach dem Betriebsunterbruch / ab dem 06.01.2026 (07.00 Uhr)
Nutzen Sie ausschliesslich die eServices für das Einreichen folgender Formulare:
• Angaben der versicherten Person
• Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen
• Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (verfügbar ab 6. Januar 2026)
Die konsequente Nutzung der eServices führt zu einer effizienteren Verarbeitung und damit zur rascheren Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung!

Weitere Infos:
arbeit.swiss: eServices und Formulare für Arbeitslosenentschädigung
• Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung
o Während des Systemunterbruchs sind weder Voranmeldungen noch Abrechnungen für Kurzarbeit über die eServices möglich
o In dringenden Fällen können Dokumente über folgende Adresse eingereicht werden (wird rechtzeitig hier aufgeschaltet)
• Stellenmeldungen sind bis zum 19.12.2025 über Job-Room möglich. Über das Meldeverfahren während des Systemunterbruchs, werden wir Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
Informationen des SECO zum Betriebsunterbruch