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Kanufahrer in der Rheinschlucht
 

An Gewässern werden verschiedenste Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Wandern, Picknicken, Schwimmen oder Canyoning ausgeübt. Bei einigen Aktivitäten gibt es gesetzliche Bestimmungen und Regeln, welche man beachten sollte.

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, sich an Gewässern aufzuhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass lokal Betretungsverbote bestehen können. Diese sind in der Regel mit Schildern gekennzeichnet. Auch das Waten in Gewässern ist nicht überall gestattet. Strecken mit Watverbot werden durch das Amt für Jagd und Fischerei ausgewiesen.

Es ist zudem zu beachten, dass der Abfluss in bestimmten Gewässern plötzlich und schwallartig zunehmen kann. Dementsprechend kann es gefährlich sein, sich im oder am Flussbett dieser Gewässer aufzuhalten.

Bootfahren

Für die Regelung der Schifffahrt sind grundsätzlich die Ufergemeinden zuständig. Für Flussinseln gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober ein allgemeines Anlege- und Betretverbot.

Das gewerbsmässig organisierte Befahren von Fliessgewässern mit Rafts ist bewilligungspflichtig. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Bewilligung alle drei Jahre bei der Schifffahrtsbehörde einzuholen. Im Kanton Graubünden ist dies das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.

Goldwaschen

Bodenschätze wie Gold oder Bergkristalle gehören zum sogenannten Bergregal. Gemäss der Verfassung des Kantons Graubünden ist das Bergregal ein Regalrecht der Gemeinden. Das heisst, dass ausschliesslich die Gemeinde das Nutzungsrecht hat. Sie kann eigene Gesetze zum Goldwaschen erlassen und Gebühren festlegen. Die Bewilligung einer Gemeinde gilt nur für das jeweilige Gemeindegebiet. Vor dem Goldwaschen wird daher empfohlen, sich bei der jeweiligen Gemeinde über die lokalen Bestimmungen zu informieren.

Das Goldwaschen darf nur so betrieben werden, dass alle übrigen Bestimmungen (Fischereigesetz, Gewässerschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz) eingehalten werden. In der Regel ist dies der Fall,

  • wenn das Goldwaschen von Hand durchgeführt wird.
  • wenn dazu Waschpfanne und Rinne verwendet werden.
  • wenn es nicht in Gruppen betrieben wird.

Werden beim Goldwaschen Werkzeuge oder Maschinen eingesetzt, benötigt man dazu eine fischereirechtliche Bewilligung.