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Staumauer
 

Ein grosser Teil der Bündner Oberflächengewässer wird für die Stromerzeugung genutzt. Diese Nutzung hat einen vielfältigen Einfluss auf die Gewässer:

Um die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer zu minimieren, führen die Kantone aufgrund der Gewässerschutz-Gesetzgebung Sanierungsmassnahmen durch. So klären sie einerseits den Sanierungsbedarf bei Kraftwerkszentralen ab. Andererseits planen sie: 

In Graubünden sind folgende Ämter für die Sanierungsmassnahmen zuständig:

  • Amt für Natur und Umwelt (federführend bei den Bewilligungen für Stauraumspülungen, der Sanierung von Schwall und Sunk sowie der Sanierung des Geschiebehaushaltes);
  • Amt für Jagd und Fischerei (federführend bei der Sanierung der Fischgängigkeit);
  • Amt für Energie und Verkehr (federführend bei der Restwassersanierung).