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Die Bündner Regierung hat zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden die Vernehmlassung gestartet.

Oberstes Ziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist die anhaltende Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Arbeits- und Lebensraumes Graubünden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung in Anerkennung neuer Herausforderungen und in Erfüllung eines Auftrages des Grossen Rates den Entwurf eines totalrevidierten Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Der Entwurf beinhaltet einige Neuerungen, mit denen dem intensiveren Standortwettbewerb und den erhöhten Ansprüchen an eine umfassende Wirtschaftsentwicklungspolitik des Kantons Rechnung getragen werden soll. 

Kanton sorgt für verfügbare Wirtschaftsflächen
Neu soll dem Kanton die Möglichkeit gegeben werden, an strategisch wichtigen Standorten Grundeigentum zu erwerben. Im Standortwettbewerb um interessante Unternehmen sowie auch zur Entfaltung der einheimischen Wirtschaft können rasch verfügbare Flächen ein entscheidender Vorteil sein. Mit dem Erwerb von Grundeigentum durch den Kanton im Sinne einer umsichtigen, aktiven und langfristig ausgerichteten Bodenpolitik soll der Ausbau bestehender und die Ansiedlung neuer Unternehmen und touristischer Leistungsträger ermöglicht werden. 

Eine zentrale Anlaufstelle und koordinierte Verfahren
Bestehende und neue Unternehmen wollen eine zentrale Anlaufstelle im Kanton vorfinden, die sich ihrer Anliegen annimmt, sie beratend unterstützt und die Haltung des Kantons insgesamt vertritt. Neu stellt der Kanton eine einzige Ansprechstelle zur Verfügung, die zwischen den verschiedenen kantonalen Entscheidungsträgern koordiniert und diese nach aussen vertritt. Ausserordentliche Vorhaben werden überdepartemental koordiniert. 

Für mehr Qualität im Tourismus
Der Förderung von Beherbergungsprojekten soll künftig grössere Bedeutung zukommen. Hotelprojekte sollen, auch in Ergänzung zur Finanzierung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), mit allen Fördermassnahmen unterstützt werden können. Der Fokus ist dabei auf die Qualitätssteigerung (z.B. Aufwertung in der Sterneklassierung) und die Stärkung der touristischen Destinationen zu legen. Infrastrukturvorhaben müssen regional konzipiert und gesamtwirtschaftlich notwendig sein sowie zur regionalen touristischen Entwicklung beitragen. Daneben wird weiter an der Förderung touristischer Infrastrukturen und Veranstaltungen festgehalten. 

Einzelbetriebliche Förderung bleibt wichtig
Für Produktions- und produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen ist bei einer Standortevaluation die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen Förderung mitentscheidend. Dieses Förderinstrument kommt in verschiedenen Kantonen, aber auch international, zur Anwendung. Damit Graubünden im Wettbewerb um Unternehmen weiterhin Chancen bzw. gleich lange Spiesse hat, setzt der Kanton auch in Zukunft auf die einzelbetriebliche Förderung. 

Zusatzbürgschaften sind möglich
Heute haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft (OBTG) zu beantragen. Die maximale Bürgschaftssumme der OBTG von 500 000 Franken reicht in einzelnen Fällen aber nicht aus. Neu sollen KMU, wie auch in anderen Kantonen üblich, mit kantonalen Zusatzbürgschaften unterstützt werden können. Eine Zusatzbürgschaft beträgt maximal 50 Prozent oder 250 000 Franken. 

Innovationsfähigkeit und Wissenstransfer werden verbessert
Innovative Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie Forschungsinstitutionen sollen weiterhin unterstützt werden. Neu können der Aufbau und Betrieb von Kompetenznetzwerken sowie Vorhaben im Bereich des Wissens- und Technologietransfers gefördert werden. Um die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen zu verbessern, können zudem Beiträge in Form von Innovationsschecks (im Einzelfall maximal 10 000 Franken) geleistet werden. 

Starke Gemeinden und Regionen
Nebst dem Kanton schaffen auch die Gemeinden günstige Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und nachhaltige Wirtschaft und betreiben eine aktive Wirtschaftsförderung. Der Kanton kann Vorhaben von Gemeinden fördern, insbesondere solche, welche zur Stärkung von regionalen Zentren beitragen. Zudem unterstützt der Kanton die regionale Entwicklung, insbesondere das Regionalmanagement mit maximal sechs Regionalentwicklerinnen bzw. -entwicklern in den Regionen. 

Parlament entscheidet über die finanziellen Mittel
Was an Fördermassnahmen umgesetzt werden kann, hängt wesentlich von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen ab. Der Gesetzesentwurf sieht neben einer Intensivierung von bisherigen Instrumenten in den Bereichen Beherbergung und Innovation neue Massnahmen wie Zusatzbürgschaften oder die Förderung von Vorhaben von Gemeinden vor. Der Grosse Rat wird jährlich das entsprechende Budget festlegen. 
 

Hinweis und Beilage:
Die Vernehmlassung dauert bis 25. Januar 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.gr.ch abrufbar (Publikationen / Vernehmlassungen). 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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