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Mit einem neuen Sportförderungsgesetz soll die Grundlage für die künftige Sportförderung im Kanton gelegt werden und gleichzeitig wird die neue Bundesgesetzgebung umgesetzt.

In Anbetracht der Bedeutung von Sport und Bewegung insbesondere für die Gesundheit der Bevölkerung, ist es sachgerecht, die Sportförderung in einem separaten kantonalen Gesetz zu regeln. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wird berücksichtigt, dass sich die Bedürfnisse der Sportförderung relativ rasch ändern können. Beim Erlass der heute geltenden Verordnung beispielsweise war das Snowboard noch nicht entwickelt und Mountainbike noch keine Olympische Disziplin. Soweit möglich wird deshalb ein anpassungsfähiges und zugleich schlankes Gesetz geschaffen. Auf Gesetzesstufe werden die zentralen Grundlagen der Sportförderung des Kantons festgelegt. Wo es sinnvoll erscheint, werden die Einzelheiten auf Verordnungsstufe näher umschrieben. Diese Aufteilung schafft die notwendige Flexibilität, welche auch künftigen Entwicklungen Raum bietet.
Inhaltlich soll das Sportförderungsgesetz über den Vollzug der Sportgesetzgebung des Bundes hinausgehen. Soweit möglich werden jedoch die Begrifflichkeiten des Bundes übernommen. Im Weiteren wird darauf geachtet, dass mit vorliegendem Entwurf sämtliche parlamentarischen Aufträge umgesetzt werden können. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Regierung ein umfassendes Sportförderungskonzept erlässt.
Im Bereich des obligatorischen Schulsportunterrichtes sowie der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, welche Sportunterricht erteilen, soll die bewährte Regelung in der Schulgesetzgebung beibehalten werden. 


Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 30. Januar 2014. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs- Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail Andrea.stadler@ekud.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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