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Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision des Polizeigesetzes zur Vernehmlassung frei. Mit dieser Gesetzesrevision sollen gleich drei verschiedene Ziele erreicht werden.

Eines der drei Ziele ist die Umsetzung zweier parlamentarischer Aufträge. Der Auftrag Augustin will einerseits ein Ermächtigungsverfahren für Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten einführen. Beim Ermächtigungsverfahren handelt es sich um eine Art Vorprüfung, die bei Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten durchgeführt wird. Der Auftrag Felix andererseits hat zum Ziel, die Überwachung des öffentlichen Raums zu verbessern.

Gleichzeitig sollen die im Bericht "Polizei Graubünden 2015plus" formulierten Massnahmen umgesetzt werden. Unter anderem werden die gemeindepolizeilichen Aufgaben umschrieben und klargestellt. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage vorgeschlagen, welche die Kostentragung der von der Kantonspolizei übernommenen gemeindepolizeilichen Aufgaben regelt.

Schliesslich sollen auch gewonnene Erkenntnisse in die Revision einfliessen. Insbesondere mit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung sowie seit dem Erlass des Polizeigesetzes konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Präzisierungen im Datenschutz, bei den präventiven verdeckten polizeilichen Massnahmen, bei der Meldepflicht bei Ausweisungen als Folge von häuslicher Gewalt sowie um die Klärung im kantonalen Ordnungsbussenverfahren. Bis anhin konnten auf Bundesebene Ordnungsbussen nur für Übertretungen im Strassenverkehr ausgesprochen werden. Nun führt der Bund das Ordnungsbussenverfahren für weitere Bagatelldelikte ein. Die Regelung der Zuständigkeiten überlässt der Bund aber den Kantonen. Entsprechend sind verschiedene Gesetze anzupassen und die entsprechenden Zuständigkeiten festzulegen.

Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Januar 2018. Die Unterlagen dazu sind auf der Kantons-Webseite abrufbar oder können beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (Tel. 081 257 25 16) bestellt werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei Graubünden
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