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Die Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes im Bereich der Untermiete. Zudem nimmt sie einen Bericht zur Mobilität in Graubünden zur Kenntnis und spricht Beiträge zur Inszenierung des Landwasserviadukts sowie für das neue Trainingszentrum des HCD-Nachwuchses.

Neue Regelung betreffend Untermiete führt zu Rechtsunsicherheit
Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Die Regierung lehnt die vorgeschlagene Revision ab.
Die fortschreitende Digitalisierung hat in den letzten Jahren global agierende Beherbergungsplattformen wie zum Beispiel Airbnb entstehen lassen, die nicht nur einen unkomplizierten Zugang zu einer Vielzahl von Angeboten privater Unterkünfte ermöglichen, sondern zugleich für die Kontaktherstellung und die Abwicklung der Buchungen besorgt sind. Diese Entwicklung erlaubt sowohl Mietparteien als auch Eigentümern, ihre Wohn- und Geschäftsräume wiederholt kurzzeitig Gästen aus aller Welt zu überlassen. Um dieser Entwicklung besser Rechnung zu tragen, will der Bund entsprechende Änderungen in der VMWG vornehmen.
Mit ihrer ablehnenden Haltung will sich die Bündner Regierung nicht den neuen Entwicklungen und Vermietungsformen verschliessen. Sie ist jedoch der Meinung, dass die bereits gesetzlich verankerte Regelung zur Untermiete ausreicht, um den heutigen und den in naher Zukunft absehbaren Gegebenheiten im Bereich der Untermiete Rechnung zu tragen.
Der Regierung ist es ein grosses Anliegen, Regulierungen, welche nicht zwingend nötig sind und keine oder nur ungenügende Wirkung erzielen oder mit Rechtsunsicherheit behaftet sind, zu vermeiden.

Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Bündnerinnen und Bündner legen täglich 44 Kilometer zurück
Die Regierung nimmt den Bericht "Mobilität in Graubünden – Ergebnisse des
Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015" vom April 2018 zur Kenntnis. Der Mikrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV) ist eine statistische Erhebung des Bundes, die alle fünf Jahre durchgeführt wird und Auskunft über das Verkehrsverhalten der Schweizer Bevölkerung gibt.
Den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 kann unter anderem entnommen werden, dass Bündnerinnen und Bündner pro Tag durchschnittlich knapp 44 Kilometer zurücklegen (ohne Auslandreisen). Hierfür sind sie gut 100 Minuten unterwegs. Damit liegt sowohl die Tagesdistanz als auch die Tagesunterwegszeit im Kanton Graubünden – ähnlich wie bei den übrigen Gebirgskantonen – deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von rund 37 Kilometern respektive 90 Minuten. Der grösste Anteil entfällt mit 48 Prozent der zurückgelegten Strecken auf den Freizeitverkehr. Der Pendlerverkehr (Arbeit und Ausbildung) ist mit 24 Prozent dagegen bedeutend geringer.
Mit einem Anteil von 69 Prozent – gemessen an der zurückgelegten Distanz – ist der motorisierte Individualverkehr mit Abstand der wichtigste Verkehrsträger. 83 Prozent der Bündner Haushalte besitzen mindestens ein Auto. Während 24 Prozent der Strecken mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden, beträgt der Anteil beim Langsamverkehr 7 Prozent. Damit ist im Vergleich zum Mikrozensus 2010 eine leichte Verschiebung um 2 Prozent vom Langsamverkehr hin zum öffentlichen Verkehr festzustellen.

Bericht "Mobilität in Graubünden – Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015"

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©Transreno / Mathias Kunfermann

Finanzielle Unterstützung für die Gesamtmelioration Disentis/Mustér
Für die Arbeiten der Gesamtmelioration Disentis/Mustér wird ein Kantonsbeitrag von maximal 9,7 Millionen Franken gesprochen. Diese Beitragsleistungen des Kantons setzen einen finanziellen Beitrag des Bundes voraus, welcher das Projekt mit über 12 Millionen Franken unterstützt.
Im März 2012 hat die Gemeinde Disentis/Mustér die Durchführung einer Gesamtmelioration beschlossen. Das Projektgebiet umfasst rund 829 Hektaren. Nebst der Güterzusammenlegung werden rund 39 Kilometer Güterstrasse neu gebaut oder ausgebessert. Ziel ist es, die Abläufe für die Landwirtschaft zu vereinfachen.

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©Gemeinde Disentis/Mustér

NRP-Beitrag für Inszenierung des Landwasserviadukts
Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn (RhB) an das Projekt "Landwasserviadukt - Wahrzeichen Graubündens" im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) einen Beitrag von insgesamt 900 000 Franken. NRP-Beiträge gehen jeweils je zur Hälfte zulasten des Bundes und des Kantons.
Das Landwasserviadukt soll als Leuchtturm der RhB und des Bündner Tourismus inszeniert werden. Neben der Bahn soll der Attraktionsraum zusammen mit dem Parc Ela um die Elemente Wald, Landwirtschaft, Wasser und Wild/Jagd ergänzt werden. Das Gebiet rund um das Landwasserviadukt soll so zu einem neuen und bedeutenden Ausflugsort für den Sommertourismus in ganz Graubünden werden.
Im Rahmen des Projekts - getragen von der RhB sowie den Standort- und Regionsgemeinden - wird ein Geschäftsmodell für den gesamten Attraktionsraum entwickelt. Dabei sollen auch die Rollen der RhB, der Gemeinden, der Region, der Tourismusorganisationen, des Parc Ela und von Graubünden Ferien geklärt werden. Bis zum Frühling 2020 soll ein umfassender Masterplan als Grundlage für eine definitive Umsetzung des Projekts "Landwasserviadukt - Wahrzeichen Graubündens" vorliegen.

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©Rhätische Bahn

Obere Au in Chur kann weiterentwickelt werden
Die Regierung genehmigt die von der Stadt Chur am 4. März 2018 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Mit dieser Genehmigung können auf der Oberen Au in den kommenden Jahren die Sportanlagen erneuert und ergänzt sowie der Eventstandort weiterentwickelt werden.
Die Sportanlagen der Oberen Au genügen den Bedürfnissen der Nutzenden nicht mehr und sind zum Teil baulich und betrieblich veraltet. Damit insbesondere auf den Mangel an Rasensportplätzen etappenweise reagiert werden kann, wurde ein Masterplan ausgearbeitet. Der Masterplan teilt das Gebiet konzeptionell in einzelne Bereiche ein. Damit das baukastenartige System umgesetzt werden kann, sind kleinere Anpassungen in der Ortsplanung vorzunehmen. Mit der genehmigten Planung werden die Instrumente der Grundordnung soweit angepasst, dass diese mit dem Masterplan übereinstimmen.

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©Bundesamt für Landestopografie

Förderbeiträge für das neue Trainingszentrum des HCD-Nachwuchses

Die Regierung spricht Beiträge aus der Spezialfinanzierung Sport für die Errichtung des neuen Off-Ice-Trainingszentrums in der Trainingshalle des Hockey Clubs Davos zur Förderung des Eishockeynachwuchses. Für die Förderbereiche Sportbau und Sportmaterial spricht die Regierung maximal 89 650 Franken beziehungsweise 21 110 Franken.
Die Trainingshalle wird so konzipiert, dass darin sowohl auf als auch neben dem Eis trainiert werden kann. Vorgesehen sind neben dem Eisfeld zwei Galerien à 400 Quadratmeter als Off-Ice-Trainingszentrum. Die beiden Galerien werden ausschliesslich für die Trainings des Nachwuchses des Hockey Clubs Davos zur Verfügung stehen. Die neu eingebauten oder angeschafften Geräte entsprechen dem heutigen Standard in der Nachwuchsförderung.

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©HCD/Fanzun

Verordnung zum Schulgesetz und Lektionentafeln werden aktualisiert
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung zum Schulgesetz vom 25. September 2012. Zudem genehmigt sie die aktualisierten Erläuterungen zu den Lektionentafeln Volksschule Graubünden ab 2018/19 und setzt die aktualisierten Lektionentafeln auf den 1. August 2018 in Kraft.
Die Regierung hat am 15. März 2016 die Einführung des Lehrplans 21 auf das Schuljahr 2018/19 (Kindergarten, Primarstufe und 1./2. Klasse Sekundarstufe I) respektive auf das Schuljahr 2019/20 (3. Klasse Sekundarstufe I) inklusive Lektionentafeln beschlossen. Aufgrund der Einführung des neuen Lehrplans mussten einzelne Artikel der Verordnung zum Schulgesetz angepasst werden. Parallel dazu wurden die Erläuterungen der Lektionentafeln aktualisiert sowie die Regelungen zur Intensivweiterbildung von Lehrpersonen konkretisiert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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