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Unternehmen des Detailhandels mit Sitz im Kanton Graubünden können ab sofort ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen. Zudem steht eine neue Informatiklösung im Einsatz.

Der Kanton entschädigt die Gewerbetreibenden, die während der Coronapandemie aufgrund der behördlichen Massnahmen einen Umsatzverlust erlitten haben, im Rahmen des Härtefallprogramms des Bundes und des Kantons mit 75 Prozent der wirtschaftlichen Einbusse. Diese entspricht grundsätzlich dem Fixkostenanteil des Umsatzverlusts.

Unternehmen des Detailhandels, welche ihre Geschäfte zwischen dem 18. Januar 2021 und 28. Februar 2021 ganz oder teilweise schliessen mussten oder nur ein eingeschränktes Sortiment zum Verkauf anbieten durften, können ab sofort ebenfalls ein Gesuch um Unterstützung einreichen.

Gleichzeitig steht eine neue Informatiklösung im Einsatz, welche den Prozess zur Auszahlung der Beiträge beschleunigen soll. Mit dieser neuen Informatiklösung steht in Zukunft nur noch ein einziges Gesuchsformular für alle Unternehmen zur Verfügung. Unternehmen des Detailhandels müssen eine spezielle Rubrik in diesem Formular ausfüllen. An der Bearbeitung der Gesuche durch den Kanton ändert sich nichts.

Die vollständigen Informationen betreffend Härtefallhilfen und die neuen Informationen für Unternehmen des Detailhandels sind auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales aufgeschaltet.

Statistik zu den Härtefallmassnahmen
Stand Mittwoch, 10. März 2021, 18.00 Uhr: Bisher wurden von 479 Gesuche von verschiedenen Unternehmen eingereicht (Vorwoche 412), davon wurden bisher 227 gutgeheissen und 31 abgewiesen. In Bearbeitung sind aktuell 221 Gesuche. Ausbezahlt wurden bis zum erwähnten Zeitpunkt 15,58 Millionen Franken (Vorwoche 11,75 Mio.), weitere 1,26 Millionen Franken sind im Auszahlungsprozess.


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei

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